Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fristwahrend eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das zuletzt am 18.12.2012 geänderte Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Hinblick auf eine unzureichende Finanzausstattung der Stadt Halle (Saale) durch die Landeszuweisungen einzulegen. […]