Gemäß des 2004 inkraftgetretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) werden Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bei gesetzlich Krankenversicherten nur noch bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen (vgl. §24a Absatz 2 SGB V). […]
