Anfrage zur psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Versorgung in Halle (Saale)

Im aktuell dem Stadtrat vorgelegten Bericht zur Psychiatrieplanung der Stadt Halle (Saale) wird konstatiert, dass die von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV) festgestellte bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung von Erwachsenen „tatsächlich nur bedingt besteht“ und für eine ambulante Behandlung lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen (S. 17). Darüber hinaus wird festgestellt, dass ein Ärztemangel im Bereich der ambulanten Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen vorhanden ist bzw. droht (S. 69f.). Eine kassenärztliche Zulassung zur ambulanten fachärztlichen medizinischen Behandlung wird den Ärztinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) am Gesundheitsamt seitens der KV bisher verwehrt mit der Begründung, dass die Versorgung mit Nervenärzten in Halle ausreichend sei. Demgegenüber weist die Entwicklung der Fallzahlen im SpDi darauf hin, dass hier trotz weiter sinkender Einwohnerzahlen der Bedarf nahezu konstant bis tendenziell steigend ist im Vergleich zu den Vorjahren, die Personalstruktur aber nach wie vor an der Einwohnerzahl gemessen wird. Dies wird im Bericht kritisch hinterfragt, auch vor dem Hintergrund, dass in den übrigen Bundesländern (bis auf Thüringen und Sachsen) solche Personalschlüssel nicht bestehen bzw. teilweise deutlich über denen von Sachsen-Anhalt liegen (vgl. S.18).

Wir fragen:

  1. Welche Maßnahmen zieht die Stadtverwaltung in Betracht, um der vorhandenen bzw. drohenden Unterversorgung im Bereich der ambulanten psychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Halle entgegenzuwirken?
  2. Wie haben sich die Fallzahlen im SpDi in den Jahren 2007 bis 2011 im Vergleich zur Einwohnerzahl der Stadt Halle entwickelt?
  3. Inwieweit sieht die Stadtverwaltung Bedarf, angesichts dieser Fallzahlentwicklungen den Personalschlüssel des SpDi unabhängig von der Einwohnerzahl zu bestimmen?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10860
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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