Beschlussvorschlag:
- Auf die vorgeschlagene Haushaltskonsolidierungsmaßnahme GB I-26010 „Erhöhung
der Gewinnausschüttung der Wohnungswirtschaft“ wird verzichtet. Im Produkt
1.11129 Gewinnausschüttung Wohnungswirtschaft wird der Ansatz in Zeile 9
„ordentliche Erträge“ in den Jahren 2026-2029 mit jährlich 3.500.000 EUR
fortgeschrieben. - Die vorgeschlagene Haushaltskonsolidierungsmaßnahme GB I-26002
„Ertragssteigerung durch Anpassung der Grundsteuerhebesätze A und B“ wird
modifiziert. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird ab 2026 statt um 350
Prozentpunkte um 50 Prozentpunkte von 250 auf 300 erhöht. Der Hebesatz der
Grundsteuer B wird ab 2026 statt um 180 Prozentpunkte um 50 Prozentpunkte von
500 auf 550 erhöht. Ab 2027 erfolgt eine weitere Anpassung des Hebesatzes für die
Grundsteuer B. Ziel ist eine Ertragssteigerung in 2026 in Höhe von 2.8 Mio. EUR und
in den Folgejahren 2027-2029 in Höhe von jährlich 5.6 Mio. EUR. Im Produkt 1.61101
Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen wird der Ansatz für Erträge
hinsichtlich der Grundsteuer A und B in Zeile 1 „ordentliche Erträge“ in 2026 auf
30.900.000 EUR angepasst und in den Jahren 2027 – 2029 mit 33.700.000 EUR
fortgeschrieben. - Zusätzlich aufgenommen wird eine Haushaltskonsolidierungsmaßnahme
„Ertragssteigerung durch Anpassung der Gewerbesteuer“. Der Hebesatz der
Gewerbesteuer wird ab 2026 um 10 Prozentpunkte von 450 auf 460 erhöht. Ziel ist eine Ertragssteigerung ab 2026 in Höhe von jährlich 2.4 Mio. EUR. Im Produkt 1.61101 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen wird der Ansatz für Erträge hinsichtlich der Gewerbesteuer B in Zeile 1 „ordentliche Erträge“ in 2026 auf 111.100.000 EUR angepasst und in den Folgejahren auf 2027: 113.400.000 EUR, 2028: 115.800.000 EUR, 2029: 122.400.000 EUR fortgeschrieben. - Die vorgeschlagene Haushaltskonsolidierungsmaßnahme GB IV-26004 „Reduktion Aufwand Sprachmittlung / DLZ 802“ wird modifiziert. Ziel ist eine Aufwandsminderung ab 2026 in Höhe von jährlich 135.000 EUR. Zur Umsetzung der Aufgaben Sprachmittlung/Sprachförderung wird im Stellenplan des GB Bildung und Soziales, Dienstleistungszentrum Integration eine VZS Sachbearbeitung Integration E 9b neu geschaffen. Im Produkt 1.11134 Dienstleistungszentrum Integration wird der Ansatz für Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2026 jährlich um 65.000 EUR erhöht.
- Die vorgeschlagene Haushaltskonsolidierungsmaßnahme GB III-26001 „Einführung Betriebskostenbeteiligung für kommunale Sporteinrichtungen“ wird modifiziert. Ziel ist eine Ertragssteigerung erst ab dem 01. Juli 2026. In den nachfolgenden Produkten wird der jeweilige Ansatz auf 50% der für 2026 geplanten Erträge in Zeile 5 „Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ angepasst.
Produkt 1.42401 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
Produkt 1.42402 Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Produkt 1.42410 Eissport
Produkt 1.42411 Ballsporthalle
Produkt 1.21101 Grundschulen
Produkt 1.21601 Sekundarschulen
Produkt 1.21701 Gymnasien
Produkt 1.21801 Gesamtschulen
Produkt 1.21901 Gemeinschaftsschulen
Produkt 1.22101 Förderschulen
Produkt 1.23101 Berufsbildendende Schulen
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Ferdinand Raabe
Fraktionsvorsitzender
Volt / MitBürger
gez. Katja Müller
Fraktionsvorsitzende
DIE LINKE
Begründung:
erfolgt mündlich
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht Auswirkungen Haushaltskonsolidierungskonzep
