Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Kombinierter Varianten- und Baubeschluss GrünerRing Halle Ost – Kohlebahntrasse, Neubau Fuß- und Radwegeverbindung“VIII/2025/01521

Beschlussvorschlag:
Der Beschlusstext wird geändert und erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat beschließt die Variante 1.1 1.2 vom Abschnitt 1 und die Variante 3.1 vom
    Abschnitt 3 als Vorzugsvarianten für die weitere Planung der neuen Fuß- und
    Radwegeverbindung Grüner Ring Halle Ost – Kohlebahntrasse.
  2. Der Stadtrat beschließt die bauliche Realisierung der neuen Fuß- und
    Radwegeverbindung Grüner Ring Halle Ost – Kohlebahntrasse mit einem
    Gesamtkostenrahmen von 1.958.413 2.078.413 €.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:
Vorgeschlagen wird mit dem Änderungsantrag im Abschnitt 1 als Vorzugsvariante die
Variante 1.1 – Wegeverlauf auf den bereits gepflasterten/asphaltierte Flächen festzulegen.
Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Vorzugsvariante für den Wegeverlauf stellt
einen erheblichen Eingriff in die vorhandene Waldfläche dar, so müssen ca. 105 m asphaltierte Wegetrasse in der Regelbreite 3,50 m neu gebaut und seitlich angearbeitet
werden. Dafür werden rund 1.500 m² Waldflächen und Rasenbereiche in Anspruch
genommen und der Eingriff muss ausgeglichen werden. Insgesamt müssen für diese
Variante 36 Bäume gefällt werden. Der Kostenrahmen liegt hier bei 185.000 € brutto.
Demgegenüber könnten mit der Variante 1.1 bereits vorhandene Asphaltbefestigungen
genutzt. Die mit dieser Variante verbundene Verlegung der Zaunführung zum
Vereinsgelände auf die Seeseite, die Versetzung des Haupttors nach Norden und zwei neue
Toranlagen für die Sicherung der Zufahrten zum Seeufer verursachen nach Darstellung in
der Beschlussvorlage Kosten in Höhe von 65.000 € brutto.
Sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Kriterien sprechen aus unserer Sicht in diesem
Abschnitt für die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur und gegen eine zusätzliche
Inanspruchnahme von Naturflächen für die neue Fuß- und Radwegeverbindung. Aus unserer
Sicht wird ein regelmäßiger Sportbetrieb der ansässigen Bootsvereine auch bei Realisierung
der Variante 1.1. weiterhin ermöglicht. Für den Fall von größeren Wettkampfveranstaltungen
im Bereich des Osendorfer Sees besteht unserer Auffassung nach zusätzlich die Möglichkeit
mit temporären Nutzungseinschränkungen für den Fuß- und Radverkehr im betreffenden
Abschnitt zu arbeiten.