Der im KiföG des Landes Sachsen-Anhalt definierte Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt keine Zeiten tatsächlicher Abwesenheiten wie z.B. Urlaub, Krankheit sowie Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals. In der Praxis führt dieser Umstand dazu, dass die vorgeschriebene Mindest-Fachkraft-Kind-Relation zeitweise nicht abgesichert werden kann. Dies ist zulässig, solange die Einhaltung der Relation im Jahresmittel rechnerisch gewährleistet ist. Wir fragen:
- Wie stellt sich das monatliche Verhältnis der Brutto- und Nettozahlen bezogen auf die Personalstunden in den einzelnen Kindergrippen und einzelnen Kindergärten des Eigenbetriebes Kita in der Stadt Halle für das Jahr 2017 dar?
- Wie stellt sich das monatliche Verhältnis der Brutto- und Nettozahlen bezogen auf die Personalstunden in den einzelnen Kindergrippen und einzelnen Kindergärten der freien Träger in der Stadt Halle für das Jahr 2017 dar?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende