Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt /MitBürger zum Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke, FDP/FreieWähler, Hauptsache Halle und CDU zur BeschlussvorlageSportentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) (VIII/2025/01628)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat würdigt die bisherigen Bemühungen des zuständigen Fachbereiches der
    Stadtverwaltung, in Zusammenarbeit mit Partnern des organisierten Sportes ein
    Sportstättenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Das Ergebnis der bisherigen Arbeit
    wird den begründeten Erwartungen jedoch nicht gerecht. Vielmehr zeigte sich, dass
    ein Papier mit solch grundsätzlicher und umfänglicher Bedeutung unter aktiver
    Mitwirkung aller hierfür relevanter Sektoren der Stadtverwaltung und breiterer
    Beteiligung des organisierten Sportes erstellt werden muss.
  2. Die Stadtverwaltung überarbeitet das vorgelegte Sportentwicklungskonzept unter
    Berücksichtigung und Aufnahme folgender Aspekte:
  • klare Visionen und Zielsetzungen für die nächsten 5–10 Jahre
  • Integration des bestehenden Sportstättenentwicklungskonzeptes Sportprogramms sowie des Leistungssportkonzeptes des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V
  • Verknüpfung mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK Halle 2025 und weiteren relevanten Konzepten bzw. Plänen wie bspw. der Jugendhilfeplanung
  • Einarbeitung der Sportförderrichtlinie (inkl. Anpassung der Vergaberichtlinien) und Beseitigung von Widersprüchen
  • Benennung konkreter Maßnahmen und Verantwortlichkeiten bezogen auf die jeweiligen Lösungsvorschläge
  • Klare Definitionen der Erwartungen gegenüber Verbänden und Vereinen sowie deren Rollen
  • Berücksichtigung relevanter Sportinfrastrukturprojekte (z.B. Sanierung Judound Ringerhalle)
  • Konkretisierung von Bildungs- und Teilhabe-Aspekten
  • Strategische Einbindung von Großveranstaltungen
  • Festlegung transparenter Kriterien für die Hallenvergabe
  • Digitalisierung der Hallenbelegung inkl. digitalem Marktplatz für Hallenzeiten, (stichprobenartige) Auslastungskontrolle der Belegungszeiten
  • Ermöglichung flexibler Anpassungen an jährliche Bedarfsänderungen der Vereine
  • Kontrolle der sachgemäßen Nutzung vermieteter/verpachteter Flächen für Sport
  • Berücksichtigung der Dritten Änderung der Sportstättenbenutzungssatzung (Betriebskostenbeteiligung der Sportvereine) zur Abstimmung der Zielsetzungen mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • Überarbeitung des durch die Stadtverwaltung vorgelegten Entwurfs der Ermittlung von Nutzungszeiten mit dem Ziel, dem jeweiligen Sportverein eine angemessene Anzahl an Nutzungsstunden zur Verfügung zu stellen. Die von der Stadtverwaltung entwickelte Priorisierung hinsichtlich der Multiplikatoren, ist zu überdenken
  1. Zur Erarbeitung des überarbeiteten Sportentwicklungskonzepts wird eine
    Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen der Verwaltung, Fraktionen und Sportvereinen
    sowie des Stadtsportbundes gebildet.
  2. Nach Abschluss der Arbeitsgruppe wird das überarbeitete Konzept den Sportvereinen
    sowie relevanten Interessenvertretungen erneut zur Stellungnahme vorgelegt und
    die Rückmeldungen werden nach Abwägungen eingearbeitet.
  3. Die Stadtverwaltung legt das so überarbeitete Sportentwicklungskonzept dem
    Stadtrat im 2. Quartal 2026 zur Beschlussfassung vor.
  4. Im Vorgriff auf das vorzulegende Sportentwicklungskonzept sollen im
    Zusammenhang mit den Beratungen des Haushaltes 2026 konzeptionelle Vorgaben
    der Verwaltung zur Priorisierung der Bau- und Sanierungsvorhaben im Bereich der
    Sportstätten vorgelegt werden.

gez. Melanie Ranft
Vorsitzende
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gez. Ferdinand Raabe
Vorsitzender
Fraktion Volt / MitBürger