Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Fernwärmeversorgung im Wohngebiet Südpark

Nach vergleichbaren Problemlagen in den vergangenen Jahren wurde laut Presseberichten
am 01.Oktober 2024 im Wohngebiet Südpark in Halle Neustadt aufgrund von erheblichen
Zahlungsrückständen eines Wohnungsunternehmens nach mehrfacher vorheriger
Androhung die Fernwärmeversorgung durch die EVH GmbH eingestellt. Betroffen waren
demnach Wohnblöcke u.a. in der Offenbachstraße, der Telemannstraße, der EduardKünecke-Straße, der Johann-Sebastian-Bach-Straße, der Ernst-Hermann-Meyer-Straße und
der Mendelssohn-Bartholdy-Straße. Am 02. Oktober wurde von der Stadtverwaltung
kommuniziert, dass im Interesse der betroffenen Mieterinnen und Mieter im Südpark sich
Stadtverwaltung und Stadtwerke dazu entschlossen hätten, die Fernwärmeversorgung im
Südpark vorerst wieder anzustellen. Weiterhin wurde kommuniziert, dass man einerseits
bestrebt sei, einvernehmliche Lösungen zu finden. Parallel dazu entwickele die
Stadtverwaltung (WoAufG LSA) weitere Lösungsansätze.

Wir fragen:
Entsprechend des WoAufG LSA liegt ein Missstand u.a. vor, wenn die Nutzbarkeit von
zentralen Heizungsanlagen oder die Versorgung mit Heizenergie nicht sichergestellt sind. In
diesen Fällen kann eine Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen treffen. Welche konkreten
Maßnahmen können auf Grundlage des Wohnraumaufsichtsgesetzes angeordnet werden?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende