Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt die Änderung der im Stadtrat am 17.12.2025 beschlossenen
Haushaltssatzung 2026 und den Haushaltsplan 2026 (VIII/2025/01586) (siehe Anlage 1 und
2) infolge einer geänderten Sachlage (siehe Anlage 3).
In folgenden Produkten werden im Sinne der Haushaltskonsolidierung die Planansätze
(Transferaufwendungen) wie folgt abgesenkt:


Der zuständige Geschäftsbereich hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass die Planansätze eingehalten werden.
- Der Stadtrat beschließt die Änderung des im Stadtrat am 17.12.2025 beschlossenen
Haushaltskonsolidierungskonzepts zum Haushaltsplan 2026 (VIII/2025/01586) (siehe Anlage
4) infolge einer geänderten Sachlage (siehe Anlage 3) mit folgenden Änderungen:
– In der Konsolidierungsmaßnahme GB I-26013 (Produkt 1.54702) Reduzierung
der Ausgleichszahlungen der Stadt Halle (Saale) an die SWH GmbH gem.
öffentlichem Dienstleistungsauftrag werden die Planansätze i.H. v. 1.500.000,00
Euro in den Jahren 2028 bis 2030 gestrichen.
– Die Konsolidierungsmaßnahme GB I-26014 (Produkt 1.11129) Erhöhung der
Gewinnausschüttung der Wohnungswirtschaft in Höhe von insgesamt 21 Mio.
Euro wird gestrichen.
– Die Konsolidierungsmaßnahme GB I-26011 (Produkt 1.61101) Ertragssteigerung
durch Anpassung des Grundsteuerhebesatzes B in Höhe von insgesamt
10.113.600,00 Euro wird gestrichen.
– Neu aufgenommen wird die Konsolidierungsmaßnahme GB I-26015 (Produkt
1.53501) Gewinnausschüttung Stadtwerke mit den Planansätzen i. H. v.
2.000.000,00 Euro im Jahr 2026 und 3.000.000,00 Euro im Jahr 2027.
– Die Planansätze in der Konsolidierungsmaßnahme GB I-26012 (Produkt
1.61101) Ertragssteigerung durch Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes
werden in den Jahren 2026 bis 2030 um jeweils 3.624.300,00 Euro erhöht
(Hebesatz auf 485 v. H.).
Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung des geänderten Konzeptes beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen des geänderten Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind in den
Haushalt 2026 und in die Finanzplanung der Folgejahre einzustellen.
- Zur notwendigen Erweiterung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit dem Ziel des
Abbaus des bestehenden Haushaltsdefizites und der Verringerung der
Liquiditätskreditinanspruchnahme ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. beauftragt der Stadtrat den
Oberbürgermeister wie folgt:
a. Prüfung der Reintegration der Eigenbetriebe Kindertageseinrichtungen und
Arbeitsförderung in die Kernverwaltung unter Nutzung von Synergieeffekten und
Hebung möglicher Effizienzpotenziale
b. Prüfung der Erweiterung der städtischen Kapazitäten der stationären Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel der Kostenminimierung
c. Erstellung eines Konzeptes zur Reduktion der Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung
mit der Zielvorgabe, das Niveau von Magdeburg zu erreichen
d. Erstellung eines Konzeptes zur Reduktion der Aufwendungen für
Kindertagesbetreuung mit der Zielvorgabe, das Niveau von Magdeburg zu erreichen
e. Prüfung potenzieller Effekte bei Nichtbeantragung von Städtebaufördermitteln für
einzelne Jahresscheiben (z. B. Reduktion von Zinszahlungen, Abarbeitung bewilligter
Maßnahmen)
f. Prüfung der Reduktion von Vergaben an Dritte (z. B. für Gutachten) mit dem Ziel,
durch erhöhte städtische Eigenleistungen Kosten einzusparen
g. Verkauf nicht benötigter Liegenschaften (Ziel: u.a. Reduktion von Unterhaltungs- und
Betriebskosten)
h. Evaluation des Bedarfs an Verwaltungsstandorten und Erarbeitung von
Arbeitsplatzkonzepten mit dem Ziel, den Raumbedarf zu minimieren
i. Evaluation des 24 Stunden-Ordnungsdienstes
j. Prüfung der Gewinnausschüttungspotenziale der Wohnungswirtschaft
Prüfung möglicher Einsparungen durch Aufhebung der Fachstandards für den
Bereich Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) (Beschlussnummer:
VI/2016/02095) und in der Folge Berücksichtigung dessen bei anstehenden
LQE-Verhandlungen und Veranlassung der Anpassung der betroffenen
Satzungen
k. Optimierung und Prüfung über das gesamte städtische Beteiligungsportfolio mit
Unterstützung eines externen Beraters nach §§ 128 bis 135 KVG LSA i.V.m. dem
Erlass des MI vom 30.09.2024 Punkt 2.2.1.5 zur Aufstellung und zum Inhalt eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Ziel: u.a. Zuschussreduzierung/
Aufwandsminderung über das gesamte städtische Beteiligungsportfolio wie bspw.
Bäder Halle GmbH und ggf. Kompensation über neue Preisgestaltung)
l. Neuverhandlung von Verträgen mit dem Ziel der Kostenstabilisierung, um einem
weiteren Kostenaufwuchs entgegenzuwirken (z. B. TOOH ab 2029 und Stiftung
Händel-Haus ab 2028)
- Über den Umsetzungstand der Prüfungen und Konzeptentwicklungen berichtet der
Oberbürgermeister jeweils im Rahmen der Einbringung des neuen Haushalts, beginnend mit
dem Haushalt 2027.
- Der Stadtrat hebt folgende Beschlüsse auf:
a. Fachstandards für den Bereich Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle
(Saale) (VI/2016/02095)
b. Antrag der Fraktion MitBürger zur Erarbeitung einer Transparenzsatzung
(VII/2024/07084)
c. Antrag der Fraktion MitBürger zur Erarbeitung von Leitlinien für die informelle
Bürgerbeteiligung (VII/2023/06596)
d. Antrag der Fraktionen MitBürger, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und
Die PARTEI zur Erarbeitung einer Engagementstrategie für Halle (Saale)
(VII/2024/07083)
e. Antrag der Fraktionen MitBürger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE,
Hauptsache Halle und Die PARTEI zur Aufstellung eines Kulturentwicklungsplans für
die Stadt Halle (Saale) (VII/2023/05683)
f. Antrag der Faktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale) zur Erarbeitung eines
Konzeptes zur kurz- und mittelfristigen Absenkung der Gewinnausschüttungen
der Gesellschaften GWG mbH und HWG mbh (VII/2024/06693)

