Anfrage der Fraktionen Volt / MitBürger, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gesundheitsversorgung Geflüchteter in Halle (Saale)

Menschen, die nach Deutschland flüchten, haben in den ersten 36 Monaten (bis 2024: 18
Monate) nach ihrer Einreise nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen
gemäß §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dazu gehören die
Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (einschließlich Arznei- und
Verbandsmittel), weitere erforderliche medizinische Maßnahmen, Schutzimpfungen,
medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sowie alle Leistungen bei Schwangerschaft
und Geburt (§ 4). Gemäß § 6 können zudem „sonstige Leistungen […] insbesondere […]
wenn sie im Einzelfall zur Sicherung […] der Gesundheit unerläßlich“ sind, gewährt werden.
In den ersten drei Jahren sind die Betroffenen somit nicht krankenversichert. Die Kosten für
die oben genannten Leistungen rechnen die Kommunen als Leistungsträger direkt mit den
Leistungserbringern ab. Hierzu stellen sie anlassbezogen oder quartalsweise sogenannte
Behandlungsscheine aus. Diese sichern dem Leistungserbringer die Kostenübernahme zu
und können den genehmigten Leistungsumfang genauer bestimmen.
Neun Bundesländer (z.B. Brandenburg, Thüringen, Berlin) sowie die Stadt Dresden haben
mit einer oder mehreren Krankenkassen Rahmenvereinbarungen zur Übernahme der
Krankenbehandlung von Asylbewerber*innen geschlossen. In der Stadt Leipzig befindet sich
eine entsprechende Vereinbarung in Verhandlung. Geflüchtete erhalten dort spezielle
elektronische Gesundheitskarten (eGK). Diese reduzieren den für die Leistungsgewährung
anfallenden bürokratischen Aufwand erheblich. Eine gesonderte Verwaltungsstruktur zur
Administration der Behandlungsscheine ist somit nicht mehr nötig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Personen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Halle (Saale) hatten in den
    Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 Anspruch auf Leistungen nach den §§ 4 und 6
    AsylbLG?
    a. Wie viele ukrainische Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt Halle
    (Saale) sind nach dem 1. April 2025 eingereist und könnten somit potenziell
    nach Inkrafttreten des Leistungsrechtsanpassungsgesetz hinzukommen?
  2. Wie hoch waren die Ausgaben für diese Leistungen und deren Administration in den
    Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und wie hoch werden sie planmäßig 2026 sein? Bitte
    jeweils nach Behandlungs- und Verwaltungskosten aufschlüsseln.
    a. Zahlt die Kommune für das Abrechnungsverfahren mit Behandlungsschein
    einen Prozentsatz der Kosten an die Kassenärztliche(n) Vereinigung(en)?
    Wenn ja, wie hoch waren die Ausgaben hierfür jeweils in den genannten
    Jahren?
    b. Verwendet die Kommune eine Software zur Aufdeckung von
    Abrechnungsfehlern (Risikoanalyse zur Plausibilität eingereichter
    Abrechnungen)?
  3. Wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die Landeszuweisungen zur Abgeltung der
    entstandenen Kosten?
  4. Wie viele Vollzeitäquivalente entfallen auf die Verwaltung der genannten Leistungen?
    Wie hat sich diese Zahl in den letzten drei Jahren entwickelt?
  5. Wie gestaltet sich der Prozess zur Prüfung und Entscheidung über eine mögliche
    Leistungsgewährung nach § 6 AsylbLG? In welchem Maße sind hierfür in den
    vergangenen drei Jahren jeweils zusätzliche Kosten (z.B. für Gutachten) zusätzliche
    Kosten angefallen?
  6. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Verwaltungsaufwand für Leistungen nach den
    §§ 4 und 6 AsylbLG? Könnte dieser nach Einschätzung der Stadtverwaltung durch
    die Einführung einer eGK für Geflüchtete reduziert werden? Wenn ja, in welchem
    Maße? Wenn nein, warum nicht?
  7. Findet oder fand ein Austausch mit den Städten Dresden und/oder Leipzig zur eGK
    für Geflüchtete statt? Wenn ja, wann fand dieser jeweils statt und mit welchem
    Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  8. Wie bewertet die Stadtverwaltung die kommunale Einführung der eGK für Geflüchtete
    in der Stadt Dresden? Welche Unterschiede sieht sie im Vergleich zur Stadt Halle
    (Saale) bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen?

https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=32006