Mit Beschluss des Stadtrates zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- und
Radverkehrsanlagen vom 30.05.2018 (VI/2018/037221) wurde Folgendes festgelegt: „Der
Stadtrat beschließt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im
Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an
Straßen, Wegen und Plätzen mindestens 25% für Fußverkehrsanlagen und mindestens 15%
für Radverkehrsanlagen und mindestens 40% für Anlagen des motorisierten
Individualverkehrs eingesetzt werden. Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird
einmal jährlich für das vergangene Haushaltsjahr im Rahmen einer Informationsvorlage über
die realisierten wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen berichtet.“ Auf Anfrage unserer
Fraktion (VIII/2025/013062) vom 04.06.2025 wurde in der Stadtratssitzung am 27.08.2025
informiert, dass eine Berichterstattung für die Jahre 2023 und 2024 im Dezember 2025
erfolgen kann. Tatsächlich wurde eine Informationsvorlage für die Sitzung des Ausschusses
für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung am 11.11.2025 bereitgestellt – vgl.
VIII/2025/018343. Demnach wurden 2023 insgesamt 1.955.100,35 EUR und 2024 insgesamt
4.760.936,70 EUR für die Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen eingesetzt.
Wir fragen:
- Aus welchen Gründen werden entgegen der Beschlussfassung am 30.05.2018
jährliche Informationsvorlagen/Mitteilungen entsprechende Berichterstattungen für
das Vorjahr immer nur auf Anfrage aus dem Stadtrat hin zur Verfügung gestellt? - Für Fußverkehrsanlagen wurden entgegen der Beschlussfassung am 30.05.2018 (mind. 25%) lediglich 14,17% im Jahr 2023 (277.081,66 EUR) und 12,07% (574.698,90 EUR) im Jahr 2024 der zur Verfügung stehenden Instandhaltungsmittel aufgewendet. Aus welchen Gründen wurde der Stadtratsbeschluss hinsichtlich der Fußverkehrsanlagen nicht umgesetzt? Wie will die Stadtverwaltung die Einhaltung der Vorgaben künftig gewährleisten?
- Für Radverkehrsanlagen wurden entgegen der Beschlussfassung am 30.05.2018 (mind. 15%) lediglich 4,06% im Jahr 2023 (97,426,96 EUR) und 10,77% (512.974,81 EUR) im Jahr 2024 der zur Verfügung stehenden Instandhaltungsmittel aufgewendet. Andere Quoten ergeben sich aus Sicht der Stadtverwaltung dadurch, wenn man bei Sanierung einer „typischen Mischverkehrsfläche“ einen fiktiven Anteil in Höhe von 20 % der verausgabten HH-Mittel für Fahrbahnen dem Radverkehr zugeordnet: 20,42% im Jahr 2023 und 26,21% im Jahr 2024. Wie wurde der fiktive Anteil von „20%“ für eine Radverkehrsnutzung von Fahrbahnen ermittelt?
- Aus welchen Gründen enthielt die Informationsvorlage VIII/2025/01834 entgegen der Beschlussfassung am 30.05.2018 keine Darstellung der einzelnen wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen der Jahre 2023 und 2024? Welche einzelnen Maßnahmen erfolgten in den betreffenden Jahren und können jeweils den Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen oder dem Fahrbahnbereich zugeordnet werden? Bitte hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen mit den jeweiligen Auftragssummen bei den Fahrbahnen darstellen, ob gesonderte Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder eine Mischverkehrsfläche instandgesetzt wurde.
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
