Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Planetariums Halle (Saale)“; VIII/2025/00883

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält die folgende Fassung:
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt die 2. Satzung zur Änderung der
„Gebührensatzung des Planetariums Halle (Saale)“ mit den folgenden Änderungen:
§ 5 Ermäßigung der Gebühren für den Besuch von Veranstaltungen im Planetarium Halle
(Saale)

  1. Ermäßigungen werden für folgenden Personenkreis unter Vorlage der
    entsprechenden Nachweise gewährt: Kinder bis 16 Jahre, Schüler/-innen,
    Studierende, Auszubildende, FSJ-Teilnehmer/-innen, BundesfreiwilligendienstTeilnehmer/-innen, Arbeitslose, Schwerbehinderte (mit einer Schwerbehinderung
    GdB (Grad der Behinderung) > 50), Halle-Pass-Inhaber/-innen

§ 6 Gebührenfreiheit für den Besuch von Veranstaltungen im Planetarium Halle (Saale)
Gebühren nach § 4 dieser Satzung werden nicht erhoben:

  1. für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
  2. für die Begleitperson eines Menschen mit einer Schwerbehinderung bei Vorliegen
    eines Schwerbehindertenausweises mit der entsprechenden Kennzeichnung
  3. für je zwei Betreuerinnen/Betreuer pro Kita- und Kindergartengruppe oder pro
    Schulklasse
  4. für Vorbereitungsbesuche von Lehrerinnen und Lehrern oder Erzieherinnen und
    Erziehern
  5. für die Nutzung der Übungs- und Vortragsräume sowie der Beobachtungsterrasse in
    Verbindung mit dem Besuch eines Planetariumprogramms im Rahmen des
    Unterrichts oder der Ausbildung
  6. für Personen, die das Planetarium für wissenschaftliche oder orts- und
    heimatgeschichtliche Zwecke besuchen
  7. auf eine Gebührenerhebung kann im Einzelfall auf Antrag verzichtet werden, wenn
    die Benutzung im öffentlichen Interesse bzw. Interesse der Stadt Halle (Saale) liegt
    oder diese eine Schenkung bzw. eine Leihgabe betrifft
  8. in besonderen Fällen (z. B. Lange Nacht der Wissenschaften, Tag des offenen
    Denkmals, Kongresse) können die Benutzungsgebühren reduziert oder es kann ganz
    darauf verzichtet werden
  9. für Inhaberinnen/Inhaber des Halle-Passes A für den Besuch der regulären
    Veranstaltungen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:
Um Halle-Pass-Inhaberinnen eine Teilhabe an Veranstaltungen der Bildungs- und Freizeiteinrichtung Planetarium jederzeit ermöglichen zu können, sollen für diese Nutzerinnengruppe auch zukünftig die Veranstaltungen des Planetariums gebührenfrei sein.