Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Auswirkungen der EU-Verordnung „Wiederherstellung der Natur“

Im Juni 2024 wurde nach langen Beratungen ein Vorschlag der EU-Kommission für eine
Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (2022/0195 COD) vom EU-Parlament und
dem Rat der EU bestätigt. Die Verordnung trat am 18.08.2024 in Kraft.
Artikel 8 der EU-Verordnung betrifft die städtischen Ökosysteme. Demnach darf es bis 2030
zu keinem Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünfläche sowie an
Baumüberschirmung im städtischen Raum gegenüber dem Jahr 2024 kommen. Ausnahmen
können Städte bilden, in denen der Anteil an städtischer Grünfläche bereits 45 % oder mehr
beträgt und in denen die Baumüberschirmung höher als 10 % ist.
Nach 2030 muss ein positiver Trend bei der nationalen Gesamtfläche der städtischen
Grünflächen sowie der Baumüberschirmung in städtischen Ökosystemen erreicht werden bis
ein für den Mitgliedstaat zufriedenstellendes Niveau erreicht ist.

Wir fragen:

  1. Wie hoch war 2024 der Anteil an Grünflächen i.S. der EU-Verordnung in Bezug auf
    das Stadtgebiet von Halle (Saale)?
  2. Welche Zahlen zum Anteil der Fläche der Baumbedeckung in Bezug auf das
    Stadtgebiet liegen für Halle (Saale) für 2024 vor?
  3. Welche direkten Verpflichtungen ergeben sich aktuell aus der EU-Verordnung für die
    Stadt Halle (Saale)?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende