Teilbereiche im Gebiet Hafenstraße/Sophienhafen waren von den Hochwasserereignissen im Juni 2013 erheblich betroffen. Aktuell sollen nunmehr in 2024 diese Flächen entlang des Flusslaufes der Saale formal als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden (vgl. Verordnungsentwurf unter https://lvwa.sachsenanhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete). Dennoch ist weiterhin auch eine Wohnbebauung südlich des Sophienhafens vorgesehen (Bebauungsplan Nr. 152 – „Wohngebiet am Sophienhafen, Südseite“), 2023 erfolgte dazu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und im Februar 2024 eine Bürgerversammlung. Zuletzt hatte die Interessengemeinschaft Saaleaue, die sich kritisch mit den Plänen auseinandersetzt, für den 4.September 2024 zu einer Veranstaltung ins Planetarium eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung hat Herr Daniel Bachmann (Professor für Wasserbau an der Hochschule Magdeburg-Stendal und Gutachter bei der Aufarbeitung der Ahrtalkatastrophe) vorgeschlagen, eine qualitative Risikoanalyse durchzuführen. Geklärt werden sollte vor einer weiteren Bebauung, was im konkreten Hochwasserfall passieren kann.
Hinsichtlich des Katastrophenschutzes frage ich:
- Seit 2013 wurden im faktischen Überschwemmungsgebiet im Bereich Hafenstraße
/Sophienhafen neue Wohnbebauungen sowie ein Alten- und Pflegeheim errichtet.
Welche Konsequenzen hatte dies auf die bestehenden Alarm- und Einsatzpläne des
Katastrophenschutzes? - Welche Auswirkungen hätte eine weitere Wohnbebauung mit der dann größeren
Anzahl von Einwohner*innen im Bereich südlich des Sophienhafens auf die Alarmund Einsatzpläne des Katastrophenschutzes? Inwiefern kann im Ernstfall eine ggf.
notwendige Evakuierung über den einzigen Straßen-Zugang Hafenstraße erfolgen? - Wie wird garantiert, dass die Bewohner*innen im Gebiet verlässlich vor einem
Hochwasserereignis gewarnt werden können, auch wenn ggf. die Stromversorgung
abgestellt werden muss und damit Warnungen über Handys möglicherweise nicht
realisierbar sind?
gez. Prof. Dr. Claudia Dalbert
Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Link zur Vorlage (VIII/2024/00345) im Ratsinformationssystem