Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bestimmung der Standfestigkeit von Bäumen und dem Baumschutz im Umfeld von Baumaßnahmen

Beschlussvorschlag:

  1. Bei stadteigenen Bäumen, die in besonderem Maße das Stadt- bzw. das Landschaftsbild prägen, sind bei vorgesehener Fällung aus Gründen der Gefahrenabwehr zur eindeutigen Feststellung der Standsicherheit und Bruchgefährdung zusätzlich zu den bereits angewandten Methoden baumstatische Untersuchungen mithilfe von Zugversuchen entsprechend des von WESSOLY und SINN entwickelten Verfahrens durchzuführen.
  2. Bei städtischen Baumaßnahmen sowie bei Baumaßnahmen von Dritten, die einer Baugenehmigung/Schachtgenehmigung bedürfen, ist zwingend eine
    baumschutzfachliche Baubegleitung vorzuschreiben, wenn sich Bäume in unmittelbarer Nähe des Baufeldes befinden. Mit Erteilung von Baugenehmigungen/Schachtgenehmigungen ist das Merkblatt der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zum „Baumschutz auf Baustellen“ zu übergeben (https://galk.de/startseite/downloads?task=download.send&id=839:baumschutz-auf-baustellen-fuer-din-a4&catid=4).
  3. Es wird angeregt, die Baumfällungen nachvollziehbar und transparent auf der Internetseite der Stadt Halle für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich einsehbar zu machen. Als Vorlage könnte dabei die Internetseite der Stadt Leipzig dienen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:


In den letzten Jahren kam es im gesamten Stadtgebiet zu einer Vielzahl an Baumfällungen. Einen großen Anteil davon stellten Fällungen aus Gründen der Gefahrenabwehr dar, für die keine Ersatzpflanzungen erforderlich sind. Klare Vorgaben, nach welchen gutachterlichen Methoden die Standfestigkeit und Bruchsicherheit der Bäume bewertet wird, sind nicht vorgeschrieben.
Des Weiteren ist bei vielen Bauvorhaben in der Stadt mangelnder Baumschutz zu beobachten. Dies führt zur Schäden an den Bäumen, die erst später erkennbar werden und zum Absterben der Bäume führen. Oft sind auch Bäume im öffentlichen Raum davon betroffen.
Um alte Bäume länger zu erhalten und insgesamt den Schutz von Bäumen in unserer Stadt zu verbessern fordern die Antragstellerin die Einführung der im Beschlusstext formulierten Maßnahmen.
Zu 1.: Bäume sind Windlasten ausgesetzt, die sie von der Krone über den Stamm in die Wurzeln ableiten. Im Fall hoher Windlasten können sie diese Kräfte unter Umständen nicht mehr abfangen und reagieren mit Kronen-, Ast- oder Stammbruch bzw. verlieren die Bodenverankerung und kippen. Im Vergleich zu anderen Messverfahren erlaubt der Zugversuch sowohl die Messung der Bruchsicherheit als auch der Verankerungskraft und lässt somit eine eindeutige, fundierte und nachvollziehbare Standsicherheitseinschätzung zu. Die hohe Aussagekraft des Zugversuchs im Vergleich zu anderen Verfahren wurde bereits häufig bestätigt, zuletzt in einem Praxistest mit zwölf untersuchten Bäumen, den der Arbeitskreis Untersuchungsgeräte des Fachverbands Geprüfter Baumpfleger e.V. unter der Leitung von Bodo Siegert durchführte.
Baumstatische Untersuchungen mithilfe von Zugversuchen folgen den von Dr. Ing. Lothar WESSOLLY und Günter SINN entwickelten Zugmethoden. Dabei wird eine Windlast simuliert, der ein Baum ausgesetzt ist. Dann wird untersucht, wie diese Windlast die Tragfähigkeit des Stamms und die Verankerungskraft des Baums im Boden beeinflusst. Im Ergebnis erhält man eine ingenieurmäßige, fachlich begründete Abschätzung des statischen Zustands eines Baums.
Im Einzelnen wird zunächst die Windlast abgeschätzt, der ein Baum im Fall eines Orkans (Windstärke 12 Beaufort) unter Berücksichtigung topographischer Faktoren ausgesetzt ist. Dann wird eine Windersatzlast in den Stamm eingeleitet, indem kontrolliert in einzelnen Lastschritten bis zu einer bestimmten Grenze mithilfe einer Zugeinrichtung über ein Seil am Baum gezogen wird. Der Baum reagiert auf die Krafteinleitung mit Dehnungen (Stauchungen bzw. Streckungen) der Stammrandfasern, die mit Dehnungssensoren (DynaStrain) digital erfasst werden. Gleichzeitig neigt sich der Stammfuß. Dies wird mit Neigungswinkelsensoren (DynaInclino) gemessen.
Die gewonnenen Messdaten wie auch Basisdaten des Baums werden in ein Tree-Stability-Evaluation-System (TSE) eingegeben und ausgewertet. Durch Hochrechnung der erfassten Daten und Vergleich mit empirischen Messwerten (Dehnungsfähigkeit grüner Hölzer, natürliches Kippverhalten von Bäumen) lässt sich die Stand- und Bruchsicherheit des Baums für den Fall großer Windlasten abschätzen. Als Ergebnis erhält man einen Sicherheitswert, der die Bruch- und Standsicherheit eines Baums unter orkanartigen Windverhältnissen prognostiziert.
Zu 2.: Bäume sind prägende Elemente unserer Stadt- und Siedlungskultur, sie begleiten und erfreuen uns. Baumaßnahmen im Baumumfeld können an Bäumen dauerhafte Schäden verursachen, ihre Vitalität und Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder zum Absterben führen. Sind Baumaßnahmen im Umfeld von Bäumen zwingend notwendig, sollen deren Auswirkungen auf den Baum auf ein Minimum reduziert werden und den Kronen, Stamm und Wurzelbereich nicht verletzen.
Die Berücksichtigung des Baumschutzes auf Baustellen beginnt möglichst frühzeitig in der Planungsphase und Bauablaufplanung. Allen Baubeteiligten sind der Baumschutz und dessen Bedeutung in angemessener Weise zu vermitteln. Ein beschädigter Baum kann zu Störungen im Bauablauf und zu erblichen Schadensersatzansprüchen führen. Ein sachgerechter Baumschutz auf Baustellen minimiert Baukosten, vergrößert die Akzeptanz von Vorhaben und erhöht die Rechtssicherheit für den Vorhabenträger.


Folgende Aufgaben sind von der baumschutzfachlichen Baubegleitung wahrzunehmen:
-Prüfung der Planungs- und Genehmigungsunterlagen auf Aktualität und Vergleich mit der Situation im Vorhabenbereich,
-Entwicklung von praktikablen Lösungsmöglichkeiten zum Baumerhalt,
-Beratung bei der Baustellenorganisation und Bauablaufplanung, Aufnahme des Baumbestandes und Beweissicherung vor und nach Baubeginn, Begleitung der Bauausführung im Hinblick auf die Einhaltung des Baumschutzes sowie Mitwirkung bei der Abnahme sowie
-Beratung und Begleitung bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Vorhaben.

Unter diesem Link finde ihr den Antrag und die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

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