Anfrage zu den Auswirkungen der Wasserentnahmen am Hufeisensee

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung informierte die Stadtverwaltung am 13.02.2020 darüber, dass der Betreiber des Golfplatzes am Hufeisensee einenAntrag auf Erhöhung der in einer „Grundgenehmigung“ festgelegten Wasserentnahmemenge gestellt hat.

Inzwischen ist durch Presseveröffentlichungen bekannt, dass die Stadtverwaltung dem Antrag nachgekommen ist und statt bisher 42.000 m³ ab diesem Jahr jährlich 95.000 m³ entnommen werden dürfen. Als Auflage sei festgelegt worden, dass kein Wasser mehr aus dem Hufeisensee gepumpt werdendarf, wenn der Pegel des Sees unter 91,15 Meter über Normalnull liegt.

Bei einem Vorort-Termin der Mitglieder des Runden Tisches Wasser am 19.06.2020 wurde seitens der Stadtverwaltung erläutert, dass der Wasserstand des Hufeisensees seit Sommer 2019 per GPS-Messgerät einmal monatlich ermittelt wird. Als aktueller Wasserstand wurde ein Wert von 91,52 Meter über Normalnull ermittelt.

Wir fragen:

  1. Auf welcher fachlichen Grundlage wurde die Unzulässigkeit einer Wasserentnahme bei 91,15 Meter über Normalnull ermittelt? Mit welchen Auswirkungen ist bei einer Unterschreitung des Wasserspiegels in dieser Größenordnung zu rechnen?
  2. Im nordöstlichen Teil des Sees befinden sich mehrere nach § 30 BNatSchG bzw. § 22 NatSchG LSA geschützte Biotope (Kleingewässer, Röhrichte, Verlandungszonen, Nasswiesen) mit einer artenreichen Fauna und Flora. Derzeit beträgt der Wasserstand dort ca. 50 cmund weniger. Sollte der Wasserspiegel des Sees infolge von Verdunstung und Wasserentnahmen auf bis zu 91,15 Meter über Normalnull sinken, ist von einer Beeinträchtigung bis hin zum Trockenfallen dieser Biotope auszugehen. Liegt bezüglich der in der Genehmigung festgelegten Untergrenze des Wasserpegels auf 91,15 Meter über Normalnull eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde bezüglich damit verbundener Eingriffe in die Biotope vor? Wenn ja, bitten wir um die Bereitstellung der Ausnahmegenehmigung. Wenn nein, aus welchen Gründen wird eine solche Ausnahmegenehmigung nicht für notwendig erachtet?
  3. Wie wird seitens der Stadt angesichts von eigenen Messungen im monatlichen Abstand sichergestellt, dass die Wasserentnahme bei zu niedrigem Wasserstand ausgesetzt wird? Sind bei absehbar niedrigerem Pegel Messungen in kürzeren Abständen vorgesehen? Besteht die Möglichkeit, dass die von der Stadt Halle ermittelten Pegelstände für die Bürgerschaft vor Ort und zur Information auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden? Welche technischen Möglichkeiten sind installiert, um ggf. eine Wasserentnahme zu blockieren?
  4. Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung über geplante Maßnahmen der Bewässerung der Anlagen des Golfplatzes im Falle einer Unterschreitung des festgelegten Mindestpegels?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

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