In der Sitzung des Stadtrates am 29.06.2018 hatte der Stadtrat unter Auflagen einem
Grundstücksverkauf von Flächen nördlich des Zentralen Omibusbahnhofes im Bereich
Riebeckplatz Ost zugunsten der Errichtung eines Hotel- und Bürokomplexes zugestimmt.
Festgelegt wurde, dass im abzuschließenden Kaufvertrag eine zwingende Zusicherung des
Investors erfolgen soll, im Gebäudekomplex ein betriebsbereites Fahrradparkhaus mit über
400 Fahrradstellplätze (davon mindestens 350 überdacht) herzustellen.
Am 18. August 2023 ist dann der Bebauungsplan Nr. 174.1 – „Riebeckplatz Ost – südlicher
Teilbereich“ in Kraft getreten, der die Bebauung der Fläche nördlich des Zentralen
Omibusbahnhofes mit einem Gebäude für Büro-, Kongress- und Hotelnutzung ermöglichen
soll. In der Begründung zur Satzung wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des
vorgesehenen Gebäudekomplexes entsprechend der getroffenen Festsetzungen ein
Fahrradparkhaus eingeordnet werden kann. Die Stadt habe sich per Grundstückskaufvertrag
die Flächen für die Errichtung eines für den Einbau der Betriebsausstattung (Bügel, Boxen,
Videotechnik, Zugangs- und Kontrollsysteme, etc.) bereiten Fahrradparkhauses mit 400
Stellplätzen (davon mindestens 350 überdacht) zusichern lassen. Die Verpflichtung steht
unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Mietvertrages für das Parkhaus mit der Stadt
oder einem durch sie beauftragten Dritten.
In Presseberichten der Mitteldeutschen Zeitung wurde zuletzt über vorbereitende Arbeiten
für den geplanten Hotelneubau, geänderte Pläne für die Gestaltung insbesondere
hinsichtlich der Fassade und die vorgesehene Betreibung des Hotels informiert.
Informationen zum Fahrradparkhaus gab es diesbezüglich nicht.
Wir fragen:
Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des seit langer Zeit geplanten
Fahrradparkhausprojektes? Welche Festlegungen existieren hinsichtlich einer Ausstattung
des Fahrradparkhauses? Welche Betreiberlösung wird seitens der Stadt angestrebt?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
