Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen dafür einen Antrag bei der
Stadtverwaltung Halle, Abteilung Standesamt/Staatsangehörigkeitswesen stellen. Die
Verwaltung empfiehlt hinsichtlich des Verfahrensablaufes dringend, sich vor der
Antragstellung beraten zu lassen, um nähere Informationen darüber zu erhalten, welche
antragsbegründenden Unterlagen im konkreten Einzelfall erforderlich sind. Für die
Realisierung dieses Beratungsgesprächs sieht die Stadtverwaltung ausschließlich den
Austausch per E-Mail vor.1 Personen, die ein Beratungsgespräch wünschen, sollen dafür per
E-Mail anfragen.
Wir fragen:
- Wie viele Anfragen zur Beratung wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025
gestellt? - Wie viele Beratungsgespräche per E-Mail wurden in den Jahren 2023, 2024 und
2025 in Anspruch genommen? - Wie können Personen, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, ein
Beratungsgespräch in Anspruch nehmen? - Wie können Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z.B.
Seheinschränkungen) ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen? - Wie viel Zeit liegt aktuell durchschnittlich zwischen einer Anfrage zur Beratung und
der Realisierung eines Beratungsgesprächs per E-Mail? - Mit welcher Begründung hat sich die Stadtverwaltung Halle für Beratungsgespräche ausschließlich per E-Mail entschieden?
- Erachtet die Stadtverwaltung das Angebot von Beratungsgesprächen ausschließlich
per E-Mail als sinnvoll? Welche Erfahrungen liegen hierzu vor?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende