Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2007 wurde festgelegt, dass bei künftigen Ausschreibungen der Stadt Halle (Saale) nur Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.
Folgende Produkte können in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt sein:
- Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren
- Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien
- Natursteine, Pflastersteine
- Lederprodukte
- Billigprodukte aus Holz
- Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft oder Tomaten
Ich frage,
- Wie wird in der Stadt Halle garantiert, dass Vergaben bzw. Anschaffungen nicht gegen die ILO-Verordnung verstoßen?
- Wurde die Vergabeordnung der Stadt Halle angepasst? Wenn nein, warum nicht und wann ist dieses geplant?