Am 25.06.2025 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88.3, Teil 1
„Urbanes Gebiet am Thüringer Bahnhof“ sowie die Begründung zum Entwurf mit dem
Umweltbericht mehrheitlich bestätigt – vgl. Beschluss zur Vorlage VIII/2024/00412.
Auf einem Großteil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (5.220
m²) ist die Sukzession sehr weit vorangeschritten, so dass der Gehölzbestand
teilweise als Wald einzustufen war. Hingewiesen wird in den Unterlagen allerdings
darauf, dass seitens der unteren Forstbehörde bereits
Waldumwandlungsgenehmigungen mit Festlegungen zu Ersatzaufforstungen erteilt
worden seien und die Flächen daher formal keinen Wald im Sinne des
Landeswaldgesetzes mehr darstellen. Seitens der unteren Forstbehörde und der
potenziellen Investoren sei geprüft worden, ob Flächen für notwendige
Ersatzaufforstungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) zur Verfügung stehen. Das sei
nicht der Fall. Die Ersatzaufforstungen sollten daher über den Landesforstbetrieb des
Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Die Ersatzaufforstungen seien
vertraglich gesichert und würden auf landeseigenen Flächen durchgeführt. Auf
Nachfrage wurde inzwischen mitgeteilt, dass die vorgesehenen Waldersatzflächen
der zwei Teilflächen sich im Landkreis Mansfeld-Südharz befinden. Eine der beiden
im Verfahren beauflagten Waldersatzflächen sei in der vergangenen Pflanzperiode
bereits aufgeforstet worden.
Ich frage:
- Sowohl im aktuell noch gültigen Flächennutzungsplan von 1998 als auch im
Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes
(Beschlussfassung im Stadtrat März 2024) finden sich zahlreiche
Standortvorschläge für mögliche Neuaufforstungen im Stadtgebiet. Wie erklärt
sich vor diesem Hintergrund das Prüfergebnis, dass im Stadtgebiet der Stadt
Halle (Saale) keine Flächen für Ersatzaufforstungen zur Verfügung stehen? - Welche konkreten Flächenstandorte im Stadtgebiet wurden geprüft, kamen
aber aus welchen Gründen nicht in Betracht? - Für welche Flächen im Stadtgebiet wurden in den vergangenen 5 Jahren
Anträge auf Waldumwandlung gestellt und ggf. bewilligt? Welche Flächen für
Ersatzaufforstungen wurden diesbezüglich beauflagt? - Ist vorgesehen, in Halle bei künftigen Anträgen auf Waldumwandlung
Ersatzforstungsflächen innerhalb des Stadtgebietes zu beauflagen?
gez. Wolfgang Aldag
Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN