Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vom 03.11.2024 informierte darüber, dass im Jahr 2024 mit Stichtag
31.10.2024 innerhalb der vier Dezentralen Jugendbüros 107 Careleaver betreut
wurden. Der Weg der Careleaver (engl. „Fürsorge-Verlasser“) in ein eigenständiges
Leben ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden, unter anderem muss auch
eine Wohnung gefunden, gemietet und eingerichtet werden. Der am 26.03.2025
durch den Stadtrat beschlossene Teilplan für die Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11-
14, 16 SGBVIIII) für die Jahre 2026-20291 sieht vor, dass diesen Jugendlichen das
Jugendwohnen nach § 13 (3) SGB VIII, eine sozialpädagogisch betreute Wohnform,
ermöglicht werden kann. Die Teilplanung sieht vor, dass dieses Angebot geschaffen
werden soll, da es einen festgestellten Bedarf in der Stadt Halle gibt.
Wir fragen:
Wie ist hier der aktuelle Stand der Umsetzung? Orientiert sich die Verwaltung dabei
an der Stadt Leipzig, insbesondere das Jugendwohnen kommunal betreffend?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende