Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und seine Ausschüsse (hier § 10 Abs. 8 „persönliche Erklärungen“)

Beschlussvorschlag:
§ 10 Absatz 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
und seine Ausschüsse wird geändert und erhält folgende Fassung:
(8) Jedes Mitglied des Stadtrates ist berechtigt, nach der Abstimmung das Wort zueiner
persönlichen Erklärung zu ergreifen, um Angriffe und Äußerungen, die sich aufihre/seine Person beziehen, zurückzuweisen, und eigene Ausführungenrichtigzustellen oder die Motive für die eigene Stimmabgabe zu erläutern. WeitereAusführungen zum Tagesordnungspunkt sind nicht zulässig. Sie darf nichtlänger als 2 Minuten dauern.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:
Jedes Mitglied des Stadtrates in Halle (Saale) kann in der eigentlichen Debatte seinStimmverhalten erläutern, dazu bedarf es keiner gesonderten persönlichen Erklärungnach der Abstimmung.
Der Inhalt einer persönlichen Erklärung sollte daher kein Sachbeitrag sein, derwährend der Beratung hätte geleistet werden können. Außerdem wird so verhindert,dass Beschlussfassungen zu Geschäftsordnungsanträgen zum Schluss derAussprache und Abstimmung oder zum Abschluss der Rednerliste umgangenwerden können.
Die Stadtratsgeschäftsordnungen in Magdeburg und Dessau-Roßlau kennen dasInstrument der gesonderten persönlichen Erklärung zur Erläuterung von Motiven fürein Stimmverhalten ebenfalls nicht