Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß und Radverkehrsanlagen

Mit Beschluss des Stadtrates zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- und
Radverkehrsanlagen vom 30.05.2018 (VI/2018/03722) wurde Folgendes festgelegt: „Der
Stadtrat beschließt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im
Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an
Straßen, Wegen und Plätzen mindestens 25% für Fußverkehrsanlagen und mindestens 15%
für Radverkehrsanlagen und mindestens 40% für Anlagen des motorisierten
Individualverkehrs eingesetzt werden. Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird
einmal jährlich für das vergangene Haushaltsjahr im Rahmen einer Informationsvorlage über
die realisierten wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen berichtet.“
Wir fragen:

  1. Wann soll im Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung im
    Rahmen einer Berichterstattung über die konkrete Verwendung der Haushaltsmittel in
    den Jahren 2023 und 2024 informiert werden?
  2. Welche wesentlichen planmäßigen Instandhaltungs- bzw.
    Instandsetzungsmaßnahmen sind 2025 im Bereich der Fuß- und
    Radverkehrsanlagen sowie an Anlagen für den motorisierten Individualverkehr im
    Stadtgebiet vorgesehen?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende