Mit Beschluss des Stadtrates zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- und
Radverkehrsanlagen vom 30.05.2018 (VI/2018/03722) wurde Folgendes festgelegt: „Der
Stadtrat beschließt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im
Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an
Straßen, Wegen und Plätzen mindestens 25% für Fußverkehrsanlagen und mindestens 15%
für Radverkehrsanlagen und mindestens 40% für Anlagen des motorisierten
Individualverkehrs eingesetzt werden. Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird
einmal jährlich für das vergangene Haushaltsjahr im Rahmen einer Informationsvorlage über
die realisierten wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen berichtet.“
Wir fragen:
- Wann soll im Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung im
Rahmen einer Berichterstattung über die konkrete Verwendung der Haushaltsmittel in
den Jahren 2023 und 2024 informiert werden? - Welche wesentlichen planmäßigen Instandhaltungs- bzw.
Instandsetzungsmaßnahmen sind 2025 im Bereich der Fuß- und
Radverkehrsanlagen sowie an Anlagen für den motorisierten Individualverkehr im
Stadtgebiet vorgesehen?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende