Antrag der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur institutionellen Kulturförderung – hier: Förderung des Kunstverein Talstraße e.V., der Women in Jazz gGmbH, Corax e.V., der Robert-Franz-Singakademie Halle e.V. und des Peißnitzhaus e.V.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 die Gewährung einer
    Zuwendung für den Kunstverein Talstraße e.V. (Jahresprogramm der Kunsthalle
    „Talstraße“) in Höhe von 100.000 €.
  2. Der Stadtrat beschließt für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 die Gewährung einer
    Zuwendung für die Women in Jazz gGmbH (jährliches Festivalprogramm) in Höhe
    von 25.000 €.
  3. Der Stadtrat beschließt für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 die Gewährung einer
    Zuwendung für Corax e.V. (Betreiben von Radio Corax) in Höhe von 25.000 €.
  4. Der Stadtrat beschließt für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 die Gewährung einer
    Zuwendung für die Robert-Franz-Singakademie Halle e.V. (jährliche Finanzierung
    Chorarbeit, Proben und Auftritte) in Höhe von 15.000 €.
  5. Der Stadtrat beschließt für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 die Gewährung einer
    Zuwendung für das Peißnitzhaus e.V. (Jahresprogramm) in Höhe von 30.000 €.
  6. Die Auszahlung erfolgt für den o.g. Zeitraum aus dem Produkt 1.28102 Pflege von
    Kunst und Kultur.
  7. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Zuwendungsverträge für die Jahre 2026 bis
    2030 mit dem Kunstverein Talstraße e.V., der Women in Jazz gGmbH, Corax e.V.,
    der Robert-Franz-Singakademie Halle e.V. und dem Peißnitzhaus e.V.
    abzuschließen.

Begründung:
Der Kulturausschuss entscheidet jährlich über die Förderung entsprechend der Richtlinie der
Stadt Halle (Saale) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien
Kulturarbeit (Kulturförderrichtlinie). Im Rahmen der Beratungen zur Beschlussvorlage und
auch abseits davon kann der Kulturausschuss Schwerpunkte setzen und mehrjährige
Förderungen festschreiben, um damit den Institutionen, Vereinen und Veranstaltern eine
längerfristige Planungsperspektive zu bieten. Diese Schwerpunktsetzung geschieht auf der
Grundlage grundsätzlicher Überlegungen, die dem Ausschuss im Rahmen der kommunalen
Kulturpolitik obliegen. Ziel des Beschlussvorschlages ist es, für fünf kulturelle Leuchttürme in
Halle – den Kunstverein Talstraße e.V., die Women in Jazz gGmbH, den Corax e.V., die
Robert-Franz-Singakademie e.V. und das Peißnitzhaus e.V. – langfristige Förderungen
festzuschreiben und diese mit Zuwendungsverträgen abzusichern.
Mit den vorgeschlagenen Zuwendungen werden die aktuell bestehenden Förderstrukturen
fortgeschrieben und erweitert (siehe Beschlusspunkte 1 bis 5). Damit orientiert sich der
Beschlussvorschlag an der bisherigen Praxis der mehrjährigen Projektförderung. Die
Synchronisierung der mehrjährigen Projektförderungen ermöglicht es dem Stadtrat, der bis
2029 amtiert, im Jahr 2030 erneut eine Überprüfung aller auslaufenden mehrjährigen
Projektförderungen vorzunehmen und gegebenenfalls neue Projekte in die mehrjährige
Förderung aufzunehmen. Die Anpassung der Fördersummen für die genannten Institutionen
berücksichtigt sowohl inflationsbedingte Preissteigerungen als auch steigende
Betriebskosten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ist
es notwendig, den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben und die nachhaltige
Weiterführung ihrer kulturellen Arbeit zu ermöglichen.
Vom Beschluss unbenommen bleibt es dem Kulturausschuss möglich, im Rahmen der
Kulturförderung eine Vielzahl von Projekten und Initiativen aus den unterschiedlichen
Bereichen der halleschen Kunst- und Kulturlandschaft zu fördern und nachhaltig zu
unterstützen.