Antrag der Fraktionen FDP/FREIE WÄHLER, Volt / MitBürger, Die Linke, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bewerbung als Modellregion zur kontrollierten Abgabe von Cannabis

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt,

die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Bewerbung der Stadt Halle (Saale) als Modellregion für die kontrollierte Cannabisabgabe gemäß den Vorgaben des Cannabisgesetzes des Bundes (CanG), konkret § 2 Abs. 4 Konsumcannabisgesetz und der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Der kommerzielle Vertrieb von Cannabis-Blüten soll sowohl in Apotheken als auch in lizensierten Fachgeschäften möglich sein.  Die Stadtverwaltung prüft die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs durch die Martin-Luther-Universität, die kommunal geförderte Suchtpräventionsfachstelle, und etwaiger weiterer einschlägiger Wissenschaftsakteure. Zusätzlich wird ein Runder Tisch eingerichtet, an dem die Suchtkoordinatorin der Stadt Halle, Träger der Drogen- und Suchthilfe sowie Prävention, Gesundheitsamt, Jugendamt, Präventionsrat, Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Gewerbe, Ordnungsamt und Polizei vertreten sind.

Gez.

Andreas Silbersack

Tom Wolter

Katja Müller

Eric Eigendorf

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen für eine Bewerbung als Modellregion für die kontrollierte Cannabisabgabe gemäß den Vorgaben des Cannabisgesetzes des Bundes (CanG), konkret § 2 Abs. 4 Konsumcannabisgesetz und der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung, zu gewinnen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Erlaubniserteilung für das Forschungsprojekt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu unterstützen.

Zusätzlich wird angeregt, ein Begleitgremium einzurichten, an dem unter anderem Vertreter des kommunalen Trägers der Jugendhilfe, Träger der Drogen- und Suchthilfe und Prävention sowie der Fachbereiche Gesundheit, Sicherheit und Recht beteiligt sind.

Gez.

Andreas Silbersack (FDP/FREIE WÄHLER)

Tom Wolter (Volt / MitBürger)

Katja Müller (Die Linke)

Eric Eigendorf (SPD)

Melanie Ranft (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Begründung:

Im August 2023 wurde die Teillegalisierung von Cannabis durch das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) im Bundeskabinett beschlossen. Seit April 2024 ist das Gesetz in Kraft. Dieses beruht auf einem 2-Säulenmodell:

  • Säule 1: ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen.
  • Säule 2: sieht regionale und zeitlich begrenzte Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten mit wissenschaftlicher Evaluation vor.

Säule 1 wird bereits umgesetzt. Mit der nun erfolgten Verabschiedung der “Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung” (KCanWV) durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und der Benennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Behörde für die Bescheidung besteht nun die Möglichkeit die o.g. Säule 2 umzusetzen.  Interessierte Städte können jetzt einen Antrag auf die Durchführung eines Modellprojekts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis stellen. Eine echte Legalisierung wird somit möglich. Dabei wäre Halle nicht alleine. Bis zu 30 andere Kommunen haben bereits ihre Bewerbung als Modellregion beschlossen. So z.B. Wiesbaden, Hannover, München, Tübingen etc.

Die Teilnahme an einem solchen Modellprojekt bietet verschiedene Vorteile:

1.) Konsumsicherheit durch Qualitätskontrolle. Durch die Qualität und Kontrolle des THC-Gehalts des verkauften Cannabis erfolgt eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes. Aktuell wird Cannabis auf dem Schwarzmarkt mit gefährlichen Streckmitteln und Beimengungen (z.B. Blei, Sand, Haarspray, synthetische Cannabinoide) versetzt. Kunden können somit sicher sein, dass „drin ist, was drauf steht“.

2.) Die Stadt generiert Steuereinnahmen und Arbeitsplätze. Die zusätzlichen Einnahmen können für weitere Präventionsarbeit genutzt werden.

3.) Eine tatsächliche Schwächung des Schwarzmarktes für weitere illegale Drogen. Insbesondere im Bereich Kriminalitätshotspot Riebeckplatz und Maritimhotel können Dealer effektiv zurückgedrängt werden, da Cannabis den häufigsten Grund für den Erstkontakt mit Dealern darstellt.

4.) Der Verkauf erfolgt – im Gegensatz zum Schwarzmarkt – nur an Erwachsene und leistet damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz.

5.) Entkriminalisierung des Anbaus und Handels und die damit einhergehende Entlastung der Justiz- und Strafvollzugsbehörden.

Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist es, Erkenntnisse über die Auswirkungen der regulierten Abgabe von Cannabis zu gewinnen, insbesondere in den Bereichen:

  • Gesundheit (z. B. Konsumverhalten, Suchtentwicklung)
  • Jugendschutz (Effektivität der Schutzmaßnahmen)
  • Schwarzmarkt (Verdrängung illegaler Märkte)
  • Sicherheit (z. B. Verkehrssicherheit)

Die Ergebnisse der Modellprojekte sollen als Grundlage für mögliche weitere Gesetzesänderungen auf Bundesebene dienen.

In Deutschland gibt es derzeit lediglich drei Unternehmen, die (medizinisches) Cannabis produzieren und vertreiben dürfen. Mit Aurora Cannabis sitzt eines davon in Leuna. Sollte dieses sich dazu entschließen Zulieferer zu werden, könnte zusätzlich die regionale Wirtschaft gestärkt werden.

Im August 2023 wurde die Teillegalisierung von Cannabis durch das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) im Bundeskabinett beschlossen. Seit April 2024 ist das Gesetz in Kraft. Zunächst war lediglich die der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich.

Mit der nun erfolgten Verabschiedung der “Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung” (KCanWV) durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und der Benennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Behörde für die Bescheidung besteht nun die Möglichkeit, dass interessierte Kommunen, Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen einen Antrag auf die Durchführung eines Modellprojekts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis stellen. Dabei wäre Halle nicht alleine. Bis zu 30 andere Kommunen haben bereits ihre Bewerbung als Modellregion beschlossen. So z.B. Wiesbaden, Hannover, München, Tübingen etc. Die Ergebnisse der Modellprojekte sollen als Grundlage für mögliche weitere Gesetzesänderungen auf Bundes- und EU-Ebene dienen.

Die Teilnahme an einem solchen Modellprojekt und eine etwaige spätere Volllegalisierung bieten verschiedene Vorteile:

1.) Konsumsicherheit durch Qualitätskontrolle. Durch die Qualität und Kontrolle des THC-Gehalts des verkauften Cannabis erfolgt eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes. Aktuell wird Cannabis auf dem Schwarzmarkt mit gefährlichen Streckmitteln und Beimengungen (z.B. Blei, Sand, Haarspray, synthetische Cannabinoide) versetzt. Kunden können somit sicher sein, dass „drin ist, was drauf steht“.

2.) Die Stadt generiert Steuereinnahmen und Arbeitsplätze. Die zusätzlichen Einnahmen können für weitere Präventionsarbeit genutzt werden.

3.) Eine tatsächliche Schwächung des Schwarzmarktes für weitere illegale Drogen. Insbesondere im Bereich Kriminalitätshotspot Riebeckplatz und Maritimhotel können Dealer effektiv zurückgedrängt werden, da Cannabis den häufigsten Grund für den Erstkontakt mit Dealern darstellt.

4.) Der Verkauf erfolgt – im Gegensatz zum Schwarzmarkt – nur an Erwachsene und leistet damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz.

5.) Entkriminalisierung des Anbaus und Handels und die damit einhergehende Entlastung der Justiz- und Strafvollzugsbehörden.

Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist es, Erkenntnisse über die Auswirkungen der regulierten Abgabe von Cannabis zu gewinnen, insbesondere in den Bereichen:

  • Gesundheit (z. B. Konsumverhalten, Suchtentwicklung)
  • Jugendschutz (Effektivität der Schutzmaßnahmen)
  • Schwarzmarkt (Verdrängung illegaler Märkte)
  • Sicherheit (z. B. Verkehrssicherheit)

In Deutschland gibt es derzeit lediglich drei Unternehmen, die (medizinisches) Cannabis produzieren und vertreiben dürfen. Mit Aurora Cannabis sitzt eines davon in Leuna. Sollte dieses sich dazu entschließen Zulieferer zu werden, könnte zusätzlich die regionale Wirtschaft gestärkt werden. Die Sanity-Group ist ein weiteres Unternehmen, das beispielsweise das geplante Modellprojekt in Hannover unterstützt und somit Erfahrungen in der Ausgestaltung der Modellprojekte sammeln kann.

Das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg arbeitet derzeit wohl eine Musterstudie aus, um die Vergleichbarkeit zwischen den Wissenschaftsprojekten zu vereinfachen. Eine Kontaktaufnahme bietet sich hier ebenfalls an.