Die Landesregierung hat mit dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des
Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.Oktober 2024 u.a. vorgeschlagen, dass
innerhalb des Bundeslandes zukünftig die Zahlung von Gastschulbeiträgen grundsätzlich
entfallen soll. Für Schüler*innen, für die bisher Gastschulbeiträge geleistet wurden, sollen
übergangsweise noch für zwei weitere Schuljahre nach Inkrafttreten des Achtzehnten
Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weiter
Gastschulbeiträge geleistet werden.
Begründet wird die Gesetzesänderung damit, dass die aktuellen Regelungen zu den
Gastschulbeiträgen „nicht mehr zeitgemäß“ seien. Sowohl der abgebende als auch der
aufnehmende Schulträger müssten einen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben, um
die entsprechenden Kosten zu ermitteln bzw. zu prüfen.
Wir fragen:
- In welcher Höhe hat die Stadt Halle (Saale) in den letzten fünf Schuljahren
Gastschulbeiträge eingenommen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftskreis,
Schuljahr und Schulform.) Mit welchen Erträgen rechnet die Stadtverwaltung für das
Schuljahr 2024/2025? - In welcher Höhe hat die Stadt Halle (Saale) in den letzten fünf Schuljahren
Gastschulbeiträge geleistet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Zielkreis, Schuljahr und
Schulform.) Mit welchen Aufwendungen rechnet die Stadtverwaltung für das Jahr
2024/2025? - Wie viel Personal in der Stadtverwaltung ist aktuell in welchem Umfang in Halle mit
der Aufgabe Gastschulbeiträge befasst?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende