Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss“ VII/2024/07168

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:

  1. Den in der Anlage zu diesem Beschluss enthaltenen Entscheidungsvorschlägen der
    Verwaltung über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan
    Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“ wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
    Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern unter II.2 – II. 58 und II.60 (2843
    Unterstützende einer Petition „Für den Erhalt der Linden in der Großen
    Brauhausstraße in Halle (Saale)“ werden insoweit berücksichtigt, dass der Erhalt der
    drei Straßenbaumstandorte Große Brauhausstraße/Ecke Kleine Brauhausstraße und
    die vorhandenen Stadtbäume im Bebauungsplan festgesetzt werden.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:
Innerhalb des Plangebietes befinden sich insgesamt vier nach Baumschutzsatzung der Stadt
Halle (Saale) geschützte Straßenbäume, die gefällt werden sollen. Konkret betrifft dies drei
Winterlinden in der Großen Brauhausstraße (Nr. 1 mit Stammumfang 130 cm, einem Kronendurchmesser von 11 m und einer Baumhöhe von 11 m; Nr. 2 mit Stammumfang 79
cm, einem Kronendurchmesser von 7 m und einer Baumhöhe von 8 m, Nr. 3 mit
Stammumfang 99 cm, einem Kronendurchmesser von 6 m und einer Baumhöhe von 12 m).
Außerdem ist eine Robinie in der Kleinen Brauhausstraße betroffen (Stammumfang 95 cm,
Kronendurchmesser 9 m und Baumhöhe 12 m).
Im Plangebiet sollen nach den vorliegenden Planungen lediglich drei neue Bäume auf einem
neu als „Pocketpark“ bezeichneten 4,50 m breiten Pflanzstreifen auf dem Grundstück Große
Brauhausstraße 7 gepflanzt werden. Weitere Ersatzpflanzungen sind innerhalb des
Plangebietes nicht möglich und demnach außerhalb des Plangebietes vorgesehen. Anzahl
und Standorte sind noch nicht festgelegt. Da die vorgesehenen neuen Baumstandorte im
Plangebiet direkt an der Grundstücksgrenze zur Großen Brauhausstraße 8 liegen, ist klar,
dass die neu zu pflanzenden Bäume die Kronendurchmesser der zu fällenden Bäume nicht
erreichen werden.
Bereits in der Stadtratssitzung am 28.06.2023 wurden die seitens des Investors und der
Stadtverwaltung vorgeschlagenen Baumfällungen im Rahmen der Behandlung der
Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung thematisiert. Im Ergebnis wurde ein
Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und MitBürger & Die PARTEI,
der den Erhalt der drei Winterlinden und die Verschiebung des Baukörpers mit dem Ziel der
Ausbildung einer negativen Ecksituation vorsah, denkbar knapp mit 24 ja und 26 nein
abgelehnt.
Dass auch großen Teilen der Bevölkerung der Stadt der Erhalt der Baumstandorte und der
Bäume an dieser Stelle wichtig ist, zeigten die danach im Bebauungsplanverfahren
eingereichten Stellungnahmen von 57 Bürger*innen und die 2.843 Unterstützenden einer
entsprechenden Petition.
Die Entscheidung über die Fällung der Bäume obliegt – wie die Stadtverwaltung in der
Positionierung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde unter I.38 ausführt – dem
Stadtrat im Abwägungs- und Satzungsbeschluss.
Vorgeschlagen wird daher, die betreffenden Stellungnahmen mit der Forderung des Erhalts
der drei Winterlinden im Abwägungsbeschluss zu berücksichtigen und die Planungen
nochmals entsprechend anzupassen.
Wie wichtig der Erhalt von quasi jedem Baumstandort in der Altstadt ist, haben bereits die
Untersuchungen zum Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale) (VII/2022/04461)
gezeigt. Hier wurde deutlich, dass die Schaffung von wünschenswertem zusätzlichen
Stadtgrün und insbesondere das Pflanzen neuer Bäume aufgrund des beschränkten
Platzangebotes eine besondere Herausforderung darstellt. Wir halten es daher mit Blick auf
die besondere Hitzebelastung der Altstadt für erforderlich, die drei Bäume zu erhalten.