Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
ab dem Haushaltsjahr 2025. Der Oberbürgermeister wird mit der Fortführung der
Umsetzung des Konzeptes beauftragt. Finanzielle Auswirkungen des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind in den Haushalt 2025 und in die
Finanzplanung der Folgejahre einzustellen. - Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan 2025 mit
folgenden Änderungen:
a. Im Produkt 1.42101 Sportförderung wird der Ansatz für
Transferaufwendungen ab 2025 um 70.000 EUR erhöht.
b. Im Produkt 1.21101 Grundschulen wird der Ansatz für Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 124.912 EUR gemindert.
c. Im Produkt 1.21601 Sekundarschulen wird der Ansatz für Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 20.095 EUR gemindert.
d. Im Produkt 1.21701 Gymnasien wird der Ansatz für Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte ab 2025 um 63.985 EUR gemindert.
e. Im Produkt 1.21801 Gesamtschulen wird der Ansatz für Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 33.106 EUR gemindert.
f. Im Produkt 1.21901 Gemeinschaftsschulen wird der Ansatz für
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 6.944 EUR
gemindert.
g. Im Produkt 1.22101 Förderschulen wird der Ansatz für Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 24.123 EUR gemindert.
h. Im Produkt 1.23101 Berufsbildende Schulen wird der Ansatz für
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 23.605 EUR
gemindert.
i. Im Produkt 1.42401 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen wird der
Ansatz für öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ab 2025 um 253.775
EUR gemindert.
j. Im Produkt 1.41431 Suchtberatungsstellen wird der Ansatz für
Transferaufwendungen ab 2025 um 227.000 Euro erhöht. Die Mittel
werden zur auskömmlichen Finanzierung der Suchtberatungsstellen im
Stadtgebiet inklusive der Suchtpräventionsfachstelle mit zwei
Fachkräften verwendet.
k. Im Produkt 1.28102 Pflege von Kunst und Kultur wird der Ansatz für
Transferaufwendungen ab 2025 um 70.000 EUR erhöht.
l. Im Produkt 1.36301 Jugendsozialarbeit wird der Ansatz für
Transferaufwendungen ab 2025 um 212.710 EUR erhöht. Die Mittel
werden für die Leistung 1.36301.01 Förderung der Jugendsozialarbeit in
freier Trägerschaft verwendet.
m. Im Produkt 1.55101 Grünflächen und Parkanlagen wird der Ansatz für
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ab 2025 um 240.000 EUR
erhöht. Die Mittel werden für den Erhalt des Baumbestandes eingesetzt.
n. Im Produkt 1.55101 Grünflächen und Parkanlagen wird der Ansatz für
Sonstige ordentliche Aufwendungen ab 2025 um 10.000 EUR erhöht. Die
Mittel werden für die Kleingartenförderung eingesetzt.
o. Im Produkt 1.55301 Friedhofs- und Bestattungswesen wird der Ansatz
für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ab 2025 um 100.000
EUR erhöht. Die Mittel werden für den Erhalt des Baumbestandes
eingesetzt.
p. Im Produkt 1.54101 Gemeindestraßen wird der Ansatz für Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen ab 2025 um 1.000.000 EUR erhöht.
q. Im Produkt 1.61201 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft wird der
Ansatz für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen um 1.480.255 EUR
gemindert.
r. Im Produkt 1.54602 Betrieb und Unterhaltung öffentlich-rechtlicher
Parkeinrichtungen wird der Ansatz für öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte um 1.000.000 EUR erhöht.
3. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2023 zur Kenntnis.
Begründung:
erfolgt mündlich