Aktuell wurde mit Fluthilfegeldern ein Brückenneubau der Elisabethbrücke errichtet. Im
Rahmen des Stadtbahnprogramms wurde und wird die Mansfelder Straße saniert, die
Arbeiten werden bald beendet sein. Grundsätzlich verbessern sich auch die Bedingungen für
den Radverkehr nach Umsetzung der Maßnahmen deutlich.
Einen Gestaltungsbeschluss zur Mansfelder Straße West fasste der Stadtrat bereits im
Dezember 2016 – vgl. Vorlage VI/2016/02286. Laut damaliger Planung sollten am
getrennten Geh- und Radweg zwischen dem Multimediazentrum und der Zufahrt Saline in
Richtung Halle-Neustadt keine Veränderungen vorgenommen werden (vgl. Anlage 4 der BV
– Lageplan Seite 3). Der Fuß- und Radverkehrsbeauftragt hatte diesbezüglich damals vor
dem Hintergrund, dass der vorhandene Geh- und Radweg die empfohlenen Mindestbreiten
deutlich unterschreitet, eine Änderung der Planung empfohlen. Demnach sollte der
Radverkehr auf einem Radfahrstreifen auf der vorhandenen Fahrbahn geführt und der
baulich abgetrennte Seitenraum komplett den Fußgängern zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens wurde nun einerseits zwar der getrennte Gehund Radweg abgeschafft und für den Fußverkehr bereitgestellt, andererseits aber auch kein
gesonderter Radfahrstreifen geschaffen. Der Radverkehr muss gemeinsam mit dem MIV die
Fahrbahn nutzen, was in der Praxis aktuell bereits wieder zu gefährlichen Überholmanövern
führt, wo einerseits Sperrlinien überfahren werden und andererseits kein ausreichender
Überholabstand eingehalten wird:
Wir fragen:
- Aus welchen Gründen hat man entgegen dem Gestaltungsbeschluss des Stadtrates
auf den getrennten Geh- und Radweg im Abschnitt zwischen MMZ und Abzweig
Saline verzichtet, aber dafür dann keinen gesonderten Radfahrstreifen als Ersatz
geschaffen? - Besteht die Möglichkeit unter Beseitigung der Sperrflächen für den betreffenden
Abschnitt einen gesonderten Radfahrstreifen nachträglich einzurichten? Wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende