Im Rahmen eines Bürgerdialoges am 14.04.2023 wurden von Bürgerinnen und Bürgern aus den Stadtteilen Dautzsch und Diemitz auch Fragen gestellt, die den Zuständigkeitsbereich der Stadt Halle betreffen. Um die Sachverhalte einzuordnen, habe ich mir auch ein Bild vor Ort gemacht. Folgende Fragstellungen an die Stadtverwaltung ergeben sich daraus:
1. Bushaltestellen im Bereich Dautzsch:
In der Begründung zum B-Plan Nr. 15.1 „Wohnbebauung Halle-Dautzsch, Reideburger Landstraße“ findet sich folgende Darstellung im Kapitel „Verkehrserschließung“: „Im Bereich der zentralen Gebietseinfahrt von der Reideburger Landstraße aus, ist die Einrichtung einer
neuen, zusätzlichen Bushaltestelle innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Sie soll v.a. der Verbesserung der Andienung des Neubaugebietes, insb. für den Schulverkehr dienen. Die Ausformung und Finanzierung dieser Maßnahme ist im
Erschließungsvertrag mit der Wohnungsbaugesellschaft zu sichern.“
– Aus welchen Gründen wurde diese zusätzliche Bushaltestelle bisher nicht realisiert? Wurde im Erschließungsvertrag eine Finanzierung dieser Maßnahme gesichert?
– Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit/Möglichkeit eine zusätzliche Bushaltestelle einzurichten, sodass sich die Wege für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV verkürzen?
2. Radwegeanbindung:
In dem von der Stadtverwaltung vorgelegten und vom Stadtrat im Februar 2020beschlossenen „Umsetzungsplan zur Radverkehrskonzeption der Stadt Halle (Saale) für den Zeitraum 2020 bis 2025“ ist das wichtige Projekt Neubau einer bisher nicht vorhandenen Radverkehrsanlage entlang Reideburger Landstraße und Äußere Diemitzer Straße enthalten.
– Welche Priorität hat dieses Projekt aktuell bei der Umsetzung von Radverkehrsprojekten im Stadtgebiet?
– Gibt es aktuell Vorplanungen?
– Wann kann ggf. mit einer Realisierung gerechnet werden?
3. Bedarfslichtsignalanlage Europachaussee Hobergweg:
Der Hobergweg wird von Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Dautzsch u.a. als Schulweg zur Grundschule Diemitz genutzt. Die Wartezeit an der Bedarfsampel für den Fuß- und Radverkehr an der viel befahrenen Kreuzung Europachaussee beträgt ca. 1 Minute und 30 Sekunden. Empfohlen wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Leitfaden für Schulwegpläne aus dem Jahr 2019 eine Wartezeit für Kinder von unter 45 Sekunden (bis 60 Sekunden sei noch akzeptabel)
– Gibt es Möglichkeiten die Ampelschaltung zu ändern und kürzere Wartezeiten für den Fuß-und Radverkehr zu ermöglichen?
4. Kreuzungsbereich Reideburger Landstraße/Fritz-Hoffmann-Straße/Otto-Stomps-Straße:
Aktuell ist der betreffende Kreuzungsbereich so geregelt, dass die Hauptstraße in der Relation Fritz-Hoffmann-Straße/Otto-Stomps-Straße als abbiegende Hauptstraße geführt wird. Nach längerer Beobachtung der örtlichen Situation ist festzustellen, dass insbesondere bei Abbiegevorgängen Verkehrsteilnehmer*innen die verkehrsrechtliche Situation sehr unterschiedlich interpretieren. Insbesondere die vorgesehene Regelung zum Abbiegen von der Reideburger Landstraße in die Otto-Stomps-Straße erscheint nicht klar.
– Welche Möglichkeiten gibt es die Verkehrsführung dort klarer und für alle Verkehrsteilnehmer*innen übersichtlicher zu regeln?
gez. Wolfgang Aldag
Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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