Anfrage des Stadtrates Wolfgang Aldag zu den realisierten Steinschüttungen an der Saale
Die Steinschüttungen am Ufer der Saale in Halle wurden 2022 gerichtlich gestoppt. Per Informationsvorlage VII/2022/04629 wurde der Stadtrat im September 2022 zum weiteren Vorgehen als Konsequenz aus den Beschlüssen des OVG Magdeburg in Kenntnis gesetzt. Im Ergebnis empfahl die Verwaltung damals den vollständigen Verzicht auf die Umsetzung der noch verbleibenden Uferbefestigungsmaßnahmen (Steinschüttungen). Die Verwaltung werde in einer Beschlussvorlage mögliche weitere Verfahrensweisen darstellen und entsprechende Beschlüsse zur Umsetzung bzw. die notwendigen Änderungen zu bisherigen Beschlüssen vorschlagen. Dies ist bisher nicht passiert.
Im Stadtrat Januar und im Stadtrat Mai 2023 wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass Verhandlungen mit der bauausführenden Firma noch nicht abgeschlossen seien. In der Mitteldeutschen Zeitung vom 08.05.2023 wird der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt hinsichtlich der bereits realisierten Steinschüttungen so zitiert, dass es deutlich größere Schäden verursachen würde, die Steine wieder herauszunehmen. Außerdem habe sich inzwischen ein weitgehend naturnaher Zustand eingestellt.
Wir fragen:
- Wurde innerhalb der Stadtverwaltung eine abschließende Entscheidung getroffen, dass die bis zur gerichtlichen Untersagung der Arbeiten realisierten Steinschüttungen nicht oder teilweise nicht zurückgebaut werden?
- Wenn ja, welche fachlichen Gründe können dafür benannt werden? Wurden zu den Auswirkungen von eventuellen Rückbauarbeiten fachliche und rechtliche Einschätzungen eingeholt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
- Wann soll der Stadtrat in die Entscheidung über einen teilweisen oder kompletten Rückbau über eine Beschlussvorlage einbezogen werden?
gez. Wolfgang Aldag
Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
VII/2023/05813
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)