Antrag zur umweltrechtlichen Überprüfung der durch die Stadt Halle veranlassten Steinschüttungen am Saaleufer

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die folgenden Prüfungen für die Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung (VI/2019/05019) durchzuführen:
    1. FFH-Verträglichkeitsprüfungen nach § 34 BNatSchG in den folgenden Europäischen Schutzgebieten (sog. NATURA 2000 Gebiete):
      1. Nordspitze Peißnitz und Forstwerder in Halle (DE 4437 307) (FFHGebiet)
      2. Saale – Elster-Luppe -Aue zwischen Merseburg und Halle (DE 4537301) (FFH-Gebiet) (Rabeninsel gehört dazu)
      3. Saale – Elster-Luppe Aue südlich Halle (DE 4638 401) Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA Gebiet)
    2. Prüfung nach den Bestimmungen zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG
    3. Prüfung nach Anwendung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG (insbesondere auf Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes)
    4. Prüfung gemäß den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. des Wasserhaushaltsgesetzes
  2. Die Durchführung der Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung wird mit sofortiger Wirkung abgebrochen und nicht weiter fortgesetzt. Es finden keine weiteren Schüttungen entlang der Saale statt.
  3. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Stadtrat zeitnah vorzulegen. Sie sind Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zum Umgang mit den bereits vorgenommenen Schüttungen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Im Mai 2019 stimmte der Stadtrat einstimmig für den „Baubeschluss zur Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ (VI/2019/05019). Vorausgegangen waren jeweils eine Beratung im Planungsausschuss (14.05.2019) und im Bau- und Vergabeausschuss (23.05.2019). Dort teilte die Stadtverwaltung mit, dass nur an den Stellen ausgebessert werden soll, an denen es zu „Ausspülungen gekommen ist“ (Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 14.05.2019, S.11). Auch die Durchführung von artenschutzrechtlichen Untersuchungen wurde laut Protokoll seitens eines Ausschussmitgliedes empfohlen.

Die nun durchgeführte Umsetzung des Baubeschlusses lässt vermuten, dass nahezu der gesamte Uferbereich im Stadtgebiet ausgespült wurde. Von einer punktuellen Reparatur kann keine Rede mehr sein. Nach Kenntnisstand der Antragstellerin sind dabei zum Beispiel keine artenschutzrechtlichen Untersuchungen erfolgt, obwohl die Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe zu einem besonders geschützten Bereich an der Saale – einem sogenannten Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – durchgeführt wurden. Inzwischen liegt hierzu eine Klage des NABU gegen die Stadt Halle (Saale) vor. Diese wirft der Stadt vor, die Auswirkungen der Schüttungen, denen auch Rodungen am Ufer vorangegangen waren, auf dieses naheliegende Schutzgebiet nicht genügend geprüft zu haben. Eine weitere Klage, die durch den BUND eingereicht wurde, hat dies ebenfalls zum Gegenstand und beanstandet darüber hinaus das Fehlen von erforderlichen Prüfungen zum Habitatschutz und zur Vereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU.

Gegenstand des hier vorliegenden Antrages ist zum einen die Erbringung aller zur Bewertung der Maßnahme erforderlichen Umweltprüfungen, verbunden mit dem sofortigen Stopp aller Schüttungen und damit verbundener Maßnahmen. Ziel ist es, anhand der Prüfergebnisse darüber zu entscheiden, wie mit den bisher durchgeführten Steinschüttungen weiter verfahren wird. Weitere Schüttungen sind nicht durchzuführen. Der bereits entstandene Schaden darf keinesfalls vergrößert werden. Sollte sich aus den Gutachten die Notwendigkeit ergeben, die gesamten oder nur Teile der bisher ausgeführten Schüttungen wieder zu entfernen, wird weiter zu beraten sein, wie dies möglichst ohne noch größeren Schaden anzurichten umgesetzt werden kann.