Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Verfahrensweise zur Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum zu entwickeln, die sicherstellt, dass die Kunstwerke einer Expertenbewertung hinsichtlich ihrer künstlerischen Qualität, verbunden mit einer Prüfung der Eignung des jeweiligen Aufstellungsortes, unterzogen werden.
- Das Ergebnis wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des Jahres 2021 vorgelegt.
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Kunst im öffentlichen Raum ist eine Bereicherung für unsere Stadt und wir begrüßen die stetige Weiterentwicklung in diesem Bereich.
Allerdings sind wir der Auffassung, dass es einer geregelten Verfahrensweise bzw. Steuerung bedarf, um die künstlerische Qualität von Kunstwerken sowie deren Aufstellung an geeigneten Standorten zu sichern.
Hinsichtlich der Verfügungsfonds in den einzelnen Stadtteilen sind zwar jeweils Beiräte installiert, ein Expertengremium, das die künstlerische Qualität von Kunstwerken einschätzt bzw. bewertet, existiert jedoch nicht. Innerhalb der Richtlinie Kunst am Bau wiederum ist eine Fachjury, der auch eine/n Vertreter*in des Kulturausschusses angehört, installiert. Parallel zu diesen Vorgehensweisen bringt die Stadtverwaltung regelmäßig Beschlussvorlagen zu dieser Thematik ein, die im Kulturausschuss behandelt werden. In einigen Fällen befand der Gestaltungsbeirat über Kunstwerke, z.B. im Fall „Reliquie Mensch“, eine Stahlplastik des Künstlers Michael Morgner, die sich auf dem Platz des Opernhauses befindet. Weiterhin fragen wir uns, wie mit möglichen Fällen verfahren wird, in denen Künstler*innen aus eigenem Antrieb heraus ihre Kunstwerke der Stadt Halle zur Platzierung im öffentlichen Raum anbieten. Eine einheitliche Vorgehensweise in allen beschriebenen und möglichen weiteren Beispielen wäre aus unserer Sicht sinnvoll.
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