Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt dem Stadtrat eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) mit folgender Änderung zur Beschlussfassung vorzulegen:
Nach § 5a wird folgender § 5b eingefügt:
„§ 5b Entschädigung für Mitglieder der Beiräte
Mitgliedern eines vom Stadtrat gebildeten Beirates wird für die Teilnahme an den Sitzungen des Beirates, für den sie bestellt worden sind, nach Ablauf des jeweiligen Monats 16,00 EUR je Sitzung und Tag gezahlt. § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.“
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Nach Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die- oder derjenige, die/der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wurde, Anspruch auf Ersatz ihrer/seiner Auslagen und ihres/seines Verdienstausfalls.
Im Julistadtrat 2020 wurde die Stadtverwaltung auf unsern Antrag hin beauftragt zu prüfen, wie eine Entschädigungslösung für ehrenamtlich Tätige in Beiräten, die durch den Stadtrat der Stadt Halle gebildet wurden, aussehen kann. Das Prüfergebnis, inklusive der Auflistung relevanter Beiräte sowie eine Kalkulation der Gesamtkosten, sollte dem Stadtrat bis Oktober 2020 vorgelegt werden. Der Stadtrat hat im Haushaltsplan 2021 vorsorglich ein Budget in Höhe von 10.000 EUR für diese Aufgabe bereitgestellt. Auf schriftliche Anfrage in der Stadtratssitzung am 28.04.2021 zum Prüfergebnis wurden durch die Stadtverwaltung einerseits die relevanten Beiräte benannt, andererseits wurde aber auch darauf hingewiesen, dass für die tatsächliche Einbeziehung der Beiratsmitglieder in die städtischen Regeln zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen eine weitere Stadtratsbeschlussfassung notwendig ist – vgl. Anfrage VII/2021/02497. Vorgeschlagen wird entsprechend dem Prüfergebnis, dass sich die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in vom Stadtrat gebildeten Beiräten der Stadt Halle (Saale) an der Regelung des Sitzungsgeldes für Sachkundige Einwohner*innen orientiert.
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