Antrag zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Seebener Berge und Feldflur“

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Halle (Saale) empfiehlt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde entsprechend des Vorschlages in der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für die Stadt Halle (Saale) aus dem Jahr 2013, die erforderlichen Schritte zur Festsetzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Seebener Berge und Feldflur“ einzuleiten.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Der Landschaftsrahmenplan der Stadt Halle (Saale) wurde in seiner Erstfassung im Jahr 1997 vorgelegt. Im Jahr 2013 erfolgte im Auftrag der Stadt eine Teilfortschreibung. In dieser kommunalen Fachplanung wird ein Gebiet mit einer Fläche von 265,1 ha in den Gemarkungen Seeben und Trotha östlich der Bahnlinie als Landschaftsschutzgebiet (LSG) festzusetzen und dabei mehrere bestehende Schutzgebiete und -objekte (Flächennaturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile) einzubeziehen und diese miteinander zu verbinden. Die Ortschaft Seeben selbst soll hingegen nicht mit in das LSG integriert werden.

Landschaftsschutzgebiete als Schutzgebietskategorie nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz
dienen vorrangig dazu, die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit von besonders schutzwürdigen,
naturschutzfachlich und/oder kulturhistorisch bedeutsamen Teilen von Natur und Landschaft
zu schützen, dabei diese in ihrer Großflächigkeit und Unzerschnittenheit zu bewahren, das
Landschaftsbild zu erhalten und damit die Bedeutung für die Erholung und das Naturerleben
zu sichern. Im Falle der „Seebener Berge und Feldflur“ wird in der Begründung darauf
verwiesen, dass das betreffende Gebiet mit ausgedehnten Trockenhängen, halboffenen
Gebüschfluren, Streuobstbeständen und Feldgehölzen einen bedeutenden Lebensraum für
boden- und gebüschbrütende Vogelarten (Rebhuhn, Goldammer, Baumpieper, Neuntöter,
Raubwürger) sowie für zahlreiche gefährdete, vorrangig wärme- und trockenheitsliebende
Insekten darstellt, eine artenreiche Trockenrasenflora aufweist und Gewässer mit wertvollen
Amphibienvorkommen zu verzeichnen sind. Mit der Unterschutzstellung könne eine
unverbaute und unzerschnittene Grünachse als wichtiges Element des Biotopverbundes für
die Stadt-Umland-Beziehungen an der nördlichen Stadtgrenze gesichert werden.

Aktivitäten zur Umsetzung der Pläne aus der Teilfortschreibung des
Landschaftsrahmenplanes im Jahr 2013 wurden von der Stadtverwaltung bisher nicht
kommuniziert. Nächste Schritte wären die Erstellung einer zusammenfassenden
Schutzwürdigung für das Gebiet, die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes,
die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung einer flurstücksangepassten Grenze
des Schutzgebietes, die Erstellung eines Entwurfs einer Verordnung und die Einleitung eines
Ausweisungsverfahrens.

Landschaftsrahmenplan für die Kreisfrei Stadt Halle (Saale) -1. Teilfortschreibung 2013 – vgl. http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Veroeffentlichungen/?recID=663 (dort Teil 1 Seite 73)

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2020/00793
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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