Antrag zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Seebener Berge und Feldflur“ 8. Januar 202027. Januar 2020 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Halle (Saale) empfiehlt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde entsprechend des Vorschlages in der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für die Stadt Halle (Saale) aus dem Jahr 2013, die erforderlichen Schritte zur Festsetzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Seebener Berge und Feldflur“ einzuleiten. gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Der Landschaftsrahmenplan der Stadt Halle (Saale) wurde in seiner Erstfassung im Jahr 1997 vorgelegt. Im Jahr 2013 erfolgte im Auftrag der Stadt eine Teilfortschreibung. In dieser kommunalen Fachplanung wird ein Gebiet mit einer Fläche von 265,1 ha in den Gemarkungen Seeben und Trotha östlich der Bahnlinie als Landschaftsschutzgebiet (LSG) festzusetzen und dabei mehrere bestehende Schutzgebiete und -objekte (Flächennaturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile) einzubeziehen und diese miteinander zu verbinden. Die Ortschaft Seeben selbst soll hingegen nicht mit in das LSG integriert werden. Landschaftsschutzgebiete als Schutzgebietskategorie nach § 26 Bundesnaturschutzgesetzdienen vorrangig dazu, die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit von besonders schutzwürdigen,naturschutzfachlich und/oder kulturhistorisch bedeutsamen Teilen von Natur und Landschaftzu schützen, dabei diese in ihrer Großflächigkeit und Unzerschnittenheit zu bewahren, dasLandschaftsbild zu erhalten und damit die Bedeutung für die Erholung und das Naturerlebenzu sichern. Im Falle der „Seebener Berge und Feldflur“ wird in der Begründung daraufverwiesen, dass das betreffende Gebiet mit ausgedehnten Trockenhängen, halboffenenGebüschfluren, Streuobstbeständen und Feldgehölzen einen bedeutenden Lebensraum fürboden- und gebüschbrütende Vogelarten (Rebhuhn, Goldammer, Baumpieper, Neuntöter,Raubwürger) sowie für zahlreiche gefährdete, vorrangig wärme- und trockenheitsliebendeInsekten darstellt, eine artenreiche Trockenrasenflora aufweist und Gewässer mit wertvollenAmphibienvorkommen zu verzeichnen sind. Mit der Unterschutzstellung könne eineunverbaute und unzerschnittene Grünachse als wichtiges Element des Biotopverbundes fürdie Stadt-Umland-Beziehungen an der nördlichen Stadtgrenze gesichert werden. Aktivitäten zur Umsetzung der Pläne aus der Teilfortschreibung desLandschaftsrahmenplanes im Jahr 2013 wurden von der Stadtverwaltung bisher nichtkommuniziert. Nächste Schritte wären die Erstellung einer zusammenfassendenSchutzwürdigung für das Gebiet, die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes,die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung einer flurstücksangepassten Grenzedes Schutzgebietes, die Erstellung eines Entwurfs einer Verordnung und die Einleitung einesAusweisungsverfahrens. Landschaftsrahmenplan für die Kreisfrei Stadt Halle (Saale) -1. Teilfortschreibung 2013 – vgl. http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Veroeffentlichungen/?recID=663 (dort Teil 1 Seite 73)