Anfrage zur Hebammenversorgung im Wochenbett in Halle

Nach der Geburt hat jede gesetzlich krankenversicherte Frau zwölf Wochen lang Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme, bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. Die Hebamme hilft und berät im Wochenbett bei allen Fragen, die das Kind und die Gesundheit der Mutter betreffen.

Innerhalb des lokalen Netzwerkes Kinderschutz/Frühe Hilfen betreuen Familienhebammen Frauen und deren Kinder in besonderen Lebenslagen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.04.2018 wurde ausführlich über den aktuellen Stand informiert. Diese Anfrage bezieht sich daher nicht auf die Familienhebammen innerhalb der Frühen Hilfen.

Wir fragen:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele Hebammen (freiberuflich, angestellt) in Halle tätig sind? Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren im Verhältnis zur Geburtenzahl entwickelt?
  2. Wie hat sich das Verhältnis Geburtenzahl/Anzahl der in Halle tätigen Hebammen in der Wochenbettbetreuung in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die aktuelle Wochenbettversorgung ein und auf welchem fachlichen Standard basiert diese Einschätzung?
  4. Sind der Stadtverwaltung Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bekannt, deren Bemühungen, eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung zu finden, erfolglos geblieben sind?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2018/03949
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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