Antrag zur Schulturnhallennutzung durch Horte in den Schulferien

Beschlussvorschlag:

Ab den Sommerferien 2018 verzichtet die Stadt Halle auf die Erhebung eines Betriebskostenanteils für die Nutzung von Schulsporthallen in den Ferien durch Horteinrichtungen.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Entsprechend der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Stadtratsanfrage vom September 2015 (VI/2015/01205) stehen die städtischen Sporteinrichtungen den Nutzer*innen grundsätzlich auch in den Ferien zur Verfügung. Ausgenommen hierbei sind einige Einrichtungen während der Sommerferien und den Betriebsferien der Stadt Halle (Saale). In diesen Schließzeiten werden Reparaturen, Grundreinigungen und Revisionen durchgeführt.
Schulturnhallen werden in der Schulzeit und in den Ferien u.a. auch von Trägern der Horteinrichtungen genutzt, wobei bisher für bestätigte Nutzungszeiten während der Ferienzeit einen Betriebskostenanteil in Höhe von 10 Euro/Stunde zu entrichten ist.

Vorgeschlagen wird, bei beantragter und genehmigter Nutzung von Schulturnhallen durch Horteinrichtungen ab den Sommerferien 2018 künftig auf die Erhebung des Betriebskostenanteils zu verzichten. Damit können zusätzliche Anreize für die sportliche Betätigung von Kindern in der Stadt geschaffen werden und Horteinrichtungen mit oftmals nicht ausreichenden räumlichen Möglichkeiten können entsprechende Angebote vorhalten.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2018/04072
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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