Anfrage zu den Auswirkungen der Einbeziehung von Fahrradabstellanlagen in die Stellplatzsatzung

In der Sitzung am 28.09.2016 hat der Stadtrat einen Satzungsbeschluss zur Änderung der städtischen Stellplatzsatzung gefasst. Konkret wurde eine Vorschrift aufgenommen, wonach bei der Errichtung von baulichen Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, Abstellplätze für Fahrräder auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, herzustellen sind. Die Anordnung und Gestaltung von Fahrradabstellanlagen soll sich an der „Richtlinie zur Gestaltung von Fahrradabstellanlagen in der Stadt Halle (Saale)“ orientieren. Die Bekanntmachung der Satzungsänderung erfolgte im Amtsblatt am 09.11.2016.

Wir fragen:

  1. Wie viele Fahrradabstellplätze wurden seit Inkrafttreten der Änderung der Satzung in den einzelnen Verkehrsquellen entsprechend Anlage 2 der Stellplatzsatzung im Rahmen von Genehmigungsverfahren zur Errichtung baulicher Anlagen beauflagt?
  2. In welchem Umfang wurde im Rahmen der Genehmigung der Errichtung von baulichen Anlagen auf Forderungen zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen verzichtet, weil eine Errichtung auf dem Baugrundstück und einem anderen geeigneten Grundstück objektiv nicht möglich war?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2017/03458
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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