Bereits in der Stadtratssitzung im Dezember 2016 hatte Stadtrat Andreas Scholtyssek (CDU/FDP-Fraktion) Beschwerden über Lärmbelästigungen von Bewohner*innen des Bereichs Alfred-Schneider-Straße in Halle-Büschdorf durch ein seit August 2016 im gegenüberliegenden Gewerbegebiet ansässiges, schrottverarbeitendes Unternehmen in einer schriftlichen Anfrage VI/2016/02584 thematisiert. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Antwort darauf verwiesen, dass die betreffende Anlage im vergangenen Jahr vom Landesverwaltungsamt genehmigt worden und die Stadt hier nicht zuständig sei. Beschwerden über unzumutbaren Lärm im Wohngebiet während der Betriebszeiten des Unternehmens im Gewerbegebiet gibt es allerdings weiterhin. Wir fragen:
- In welcher Form wurden städtische Behörden in dem betreffenden Genehmigungsverfahren beteiligt? Wurden seitens der Stadt Stellungnahmen abgegeben? Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?
- Der Stadtrat hat im November 2016 hinsichtlich des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 155 „Gewerbebestandsgebiet Halle-Ost“ einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst – vgl. VI/2016/02048. Im Entwurf des B-Plans sind für die vielen einzelnen Bereiche Emissionskontingente angegeben, die jeweils tagsüber oder nachts nicht überschritten werden dürfen – vgl. http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=180444&type=do . Hinsichtlich des betreffenden schrottverarbeitenden Unternehmens handelt es sich um die Gebiete TF 87 und 88 mit einem angegebenen zulässigen Emissionskontingent von tagsüber max. 55 dB. Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung darüber, ob diese perspektivisch vorgesehenen Grenzwerte auch aktuell schon eingehalten werden? Gab es diesbezüglich entsprechende Messungen?
- Welche Chancen sieht die Stadtverwaltung im Rahmen eines Runden Tisches o.ä. gemeinsam mit Landesverwaltungsamt, Unternehmen und betroffenen Anwohner*innen die Problemlage zu besprechen und an Lösungen für das Lärmproblem zu arbeiten?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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