Anfrage zur Entwicklung der Schüler*innenzahlen bei den Gemeinschaftsschulen

In einer Anlage zur Beschlussvorlage über die Dritte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 (Vorlagennummer VI/2016/02331) hat die Stadtverwaltung über aktualisierte Hochrechnungen der kommunalen Schulen (Stand 30. November 2016) informiert.

Demnach werden insbesondere bei den beiden Gemeinschaftsschulen im Stadtgebiet in den kommenden Jahren stark steigende Schüler*innenzahlen prognostiziert.

Konkret ergibt die Hochrechnung bei der Gemeinschaftsschule August Herrmann Francke bei derzeit 463 Schüler*innen in 21 Klassen im Schuljahr 2022/23 einen Anstieg auf 565 Schüler*innen in 24 Klassen und im Schuljahr 2031/32 auf 649 Schüler*innen in 25 Klassen. Allerdings stehen insgesamt überhaupt nur 24 Unterrichtsräume am Standort zur Verfügung (Quelle: Anlage 1 der SEPL vom Januar 2014).

Auch bei der Gemeinschaftsschule Kastanienallee steigen die Schüler*innenzahlen von aktuell 353 Schüler*innen in 14 Klassen auf 439 Schüler*innen in 18 Klassen. Auch hier stehen insgesamt lediglich 24 Unterrichtsräume zur Verfügung (Quelle: Anlage 1 der SEPL vom Januar 2014).

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Umwandlung der beiden ehemaligen Sekundarschulen in Gemeinschaftsschulen hatte der Stadtrat Aufnahmekapazitäten aufwachsend für beide Schulen ab Klasse 5 beschlossen (Gemeinschaftsschule Francke max. 3 Klassen mit insgesamt 84 Schüler*innen und Gemeinschaftsschule Kastanienallee max. 2 Klassen mit insgesamt 56 Schüler*innen).

Bei einem anzusetzenden Raumfaktor von mindestens 1,5 Räumen pro Unterrichtsklasse (Empfehlung des Kultusministeriums) steht bei der Gemeinschaftsschule August Herrmann Francke bereits jetzt und bei der Gemeinschaftsschule Kastanienallee perspektivisch keine ausreichende Anzahl an Unterrichtsräumen zur Verfügung.

Wir fragen:

Wie will die Stadtverwaltung künftig ausreichende Beschulungskapazitäten im Bereich der Gemeinschaftsschulen der Stadt gewährleisten?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

VI/2017/02696

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