Anfrage zum Streusalzeinsatz

Streusalz schädigt Bäume und andere Pflanzen entlang von Straßen und Wegen, belastet Böden und Kanalisation und greift Oberflächen von Gebäuden und Fahrzeugen an. Grundsätzlich sollte der Einsatz von Streusalz daher möglichst vermieden und einer mechanischen Räumung der Vorzug gegeben werden. Je nach Gefahrenlage können abstumpfende oder auftauende Mittel ergänzend zum Einsatz kommen.

Folgerichtig ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Halle die Verwendung
von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen beim Winterdienst auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eingesetzt werden dürfen die Mittel demnach nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen (wie extremer Schnee- und Eisglätte sowie bei Eisregen) und auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen, Gefällen- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen.

Trotz des Verbotes streuen augenscheinlich leider viele Bürger*innen und Hausmeisterdienste Salz auch dann, wenn die Bedingungen für den Einsatz nicht vorliegen. Auf Nachfrage in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Umweltangelegenheiten am 14.01.2016 wurde mitgeteilt, dass die Stadt Kontrollen durchführt und ggf. eine Ordnungswidrigkeitenanzeige folgt, die mit einem Bußgeld verbunden ist.

Wir fragen:

  1. Welche Mengen an Streusalz bzw. Auftausalz haben Stadt und städtische Gesellschaften in den letzten fünf Jahren jeweils im Rahmen des Winterdienstes eingesetzt?
  2. Wie sieht die Konzeption der Stadt Halle und der städtischen Gesellschaften aus, die Streusalzverbringung weiter zu minimieren?
  3. Welche kostensparenden und umweltschonenden Ersatzstoffe werden aktuell in welchem Umfang genutzt?
  4. Auf dem Marktplatz der Stadt Halle wird bei Schneefall stets zeitnah großflächig Streusalz eingesetzt. Gehört der Marktplatz aus Sicht der Stadtverwaltung in Gänze zu den „ähnlichen Gefahrenstellen“ i.S. der Straßenreinigungssatzung? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, was sind die Hintergründe für den stetigen Streusalzeinsatz?
  5. Wie oft wurde das unsachgemäße Streuen von Streusalz in Halle in den letzten fünf Jahren kontrolliert bzw. wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden diesbezüglich ausgesprochen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2016/01759
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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