Im Rahmen der Beantwortung unserer Stadtratsanfrage VI/2015/01512 zur geplanten Verwendung von Fördermitteln für Investitionen des kommunalen Straßenbau hat die Stadtverwaltung über vorgesehene Neu-, Um- und Ausbauten sowie Grunderneuerungen und –sanierungen informiert.
Dazu fragen wir:
- In der Kategorie „Verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz“ werden die Vorhaben „Ausbau Leipziger Chaussee/B6“ und „Knotenausbau B 100“ benannt. Aus welchen Gründen wurden die betreffenden Projekte für eine Realisierung ausgewählt? Was genau ist vorgesehen? Inwiefern und wann soll eine Ratsbeteiligung erfolgen?
- In der Kategorie „separate Radwege“ schlägt die Stadtverwaltung als einziges neues Projekt den „Geh-und Radweg Salzmünder Straße –Heidestraße“ vor. Wann soll die Maßnahme erfolgen? Ist eine Realisierung im Bereich der ehemaligen S-Bahn-Trasse oder direkt straßenbegleitend vorgesehen? Wann soll eine Ratsbeteiligung erfolgen?
- Der Stadtrat hat im Oktober 2015 einen Umsetzungsplan zur Radverkehrskonzeption der Stadt Halle (Saale) für den Zeitraum 2015 bis 2019 beschlossen – vgl. BV V/2014/12875. Enthalten sind diesbezüglich mehrere Maßnahmen, für die auch eine Finanzierung über das betreffende Landesförderprogramm in Betracht kommt (z.B. Radweg Dessauer Str. – Posthornstr., Fuß-Radweg Delitzscher Str. /Reideburg-A14). Aus welchen Gründen soll auf eine Finanzierung von weiteren Radwegemaßnahmen über das betreffende Förderprogramm verzichtet werden? Stehen alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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