Im städtischen Amtsblatt am 26. April 2024 wurde bekanntgemacht, dass die Stadt Halle im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Unterbringung von mindestens 450 städtischen Beschäftigten ein Mietobjekt in Halle-Neustadt sucht. Bis zum 17.05.2024 konnten Interessenten entsprechende Angebote einreichen. (vgl. Amtsblatt Nr. 9 Seite 38 unter https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/amtsblatt/amtsblatt/amtsblatt-nr-9-vom-26-april-2024)
Wir fragen:
- Wie wurde der zusätzliche Unterbringungsbedarf für mindestens 450 Beschäftigte ermittelt?
- Welche Angebote sind im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingegangen?
- Plant die Stadtverwaltung aktuell dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Anmietung eines Objektes als zusätzlicher Verwaltungsstandort in Halle-Neustadt vorzulegen? Wenn ja, wann? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
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