Änderungsantrag zur Flächennutzungsplanänderung Hufeisensee und Osendorfer See

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung „Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 23 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee und Osendorfer See“- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes“ – Vorlagen-Nr. V/2013/11880

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 2 des Beschlusstextes erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat bestätigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, lfd. Nr. 23 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ mit den zwei Teilflächen „Hufeisensee“ und „Osendorfer See“ einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht. Davon ausgenommen ist die vorgesehene zusätzliche Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Wassersport am Hufeisensee für eine Wakeboardanlage. Insoweit erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanes, die betreffenden Flächen bleiben wie bisher als „Flächen für den Wald“ und „sonstige Grünflächen“ gekennzeichnet.

 

Begründung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hufeisensee sollen nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung die Voraussetzungen geschaffen werden, in unmittelbarer Nähe des vorhandenen Wassersportzentrums im Bereich der sog. „Innenkippe“ eine separate Motorseilzug-Wakeboardanlage nach internationalen Standards für internationale Wettkämpfe aber auch für Nutzungen außerhalb des Vereinssports errichten zu können.

Vorgeschlagen wird mit dem Änderungsantrag auf den Bau einer solchen Wakeboardanlage am Standort Hufeisensee zu verzichten und entsprechend in diesem Bereich keine Änderung der bestehenden Regelungen des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Eine zusätzliche Wakeboard-Anlage würde den vorhandenen Natur- und Naherholungsraum am Hufeisensee erheblich beeinträchtigen. Bisherige Nutzungen für Erholung und Baden in einem naturverträglichen Rahmen rund um den See werden bei Umsetzung des Vorhabens eingeschränkt, zum anderen findet sich hier – wie der Umweltbericht zeigt – im Bereich der sog. „Innenkippe“ ein ökologisch wertvoller Lebens- und Rückzugsraum für selten gewordene Tierarten. Eine Wakeboard-Anlage inmitten dieses Gebietes würde dieses stark beeinträchtigen und gefährden, zumal dann neben der Errichtung der künstlich angelegten Wasserfläche auch die für das Betreiben der Wakeboardanlage erforderlichen Anlagen (z. B. Masten, Abspannungen), Sozialräume, Stellplätze und zuschauerbezogene Anlagen wie Tribünen zulässig sind.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/12066
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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