Änderungsantrag zur Radverkehrskonzeption der Stadt Halle (Saale)

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung „Radverkehrskonzeption der Stadt Halle (Saale) – Fortschreibung 2013“ – Vorlage V/2012/11160

 

Beschlussvorschlag

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. In den städtischen Haushaltsplänen sind, beginnend mit 2015, jeweils eigene Haushaltstitel für eigenständige investive Radverkehrsum- und -neubaumaßnahmen sowie für Radverkehrsunterhaltungs- und sonstige Maßnahmen aufzuführen und mit entsprechenden Mitteln – orientiert an den Empfehlungen des Nationalen Radverkehrsplans und bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Halle – auszustatten.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2014 einen aus dem Maßnahmenprogramm zur Herstellung des Radverkehrs-Hauptnetzes (Anlage 10) und der Bedarfsliste für die Errichtung von Fahrradbügeln (Anlage 12) zu entwickelnden Umsetzungsplan zu erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, welche Maßnahmen wann mit welchen Kosten im Planungshorizont bis 2019 umgesetzt werden sollen. Zu prüfen ist dabei, inwieweit für die Umsetzung der Maßnahmen Fördergelder von Land, Bund und der EU genutzt bzw. ob durch die Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern eine externe Finanzierung erfolgen kann.

 

Begründung

Unter Punkt 8 der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption wird auf die notwendige finanzielle Untersetzung der zu beschließenden Radverkehrsfördermaßnahmen hingewiesen. Jedoch unterbleibt eine verbindliche Festlegung der Vorschläge nach eigenen Haushaltstiteln im Beschlussvorschlag der Verwaltung – dies sollte geändert werden.

Die Höhe dieser beiden notwendigen Haushaltstitel muss sich dabei natürlich an der Haushaltsrealität der Stadt Halle orientieren, gleichwohl sollten zukünftig Beträge nicht nur symbolischer Höhe eingestellt werden, mit denen real wirksame Maßnahmen umgesetzt werden können.

Die in den Anlagen zur Vorlage vorgeschlagenen Maßnahmen zur Herstellung des Radverkehrs-Hauptnetzes und die erarbeitete Bedarfsliste für Fahrradabstellanlagen enthalten keine Angaben zu den notwendigen Investitionskosten. Auch bleibt unklar, wann die Stadt welche Projekte umsetzen will. Notwendig ist daher ergänzend die Erarbeitung eines Umsetzungsplanes zu beauftragen. Für einen Zeitraum bis 2019 sollte konkret festgelegt werden, welche Maßnahmen realisiert werden sollen, so dass diese Projekte dann auch in der Investitionsplanung der Stadt berücksichtigt werden.