Entsprechend der aktuellen Regelungen beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten der Schülerbeförderung über allgemeine Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und zusätzlich über Zuweisungen entsprechend der Vorschrift des § 71 Absätze 7 und 7a Schulgesetz LSA. Vorgesehen ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2013 nunmehr, dass künftig die Träger der Schülerbeförderung besondere Ergänzungszuweisungen entsprechend § 10 des vorliegenden Gesetzentwurfes erhalten. Die Regelungen des Schulgesetzes sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden.
Wir fragen:
- Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplante Neuregelung?
- Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich in diesem Zusammenhang für die Stadt Halle?
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