Anfrage zu Zuweisungen des Landes für Aufgaben der Schülerbeförderung 21. November 201229. September 2014 Entsprechend der aktuellen Regelungen beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten der Schülerbeförderung über allgemeine Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und zusätzlich über Zuweisungen entsprechend der Vorschrift des § 71 Absätze 7 und 7a Schulgesetz LSA. Vorgesehen ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2013 nunmehr, dass künftig die Träger der Schülerbeförderung besondere Ergänzungszuweisungen entsprechend § 10 des vorliegenden Gesetzentwurfes erhalten. Die Regelungen des Schulgesetzes sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Wir fragen: Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplante Neuregelung? Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich in diesem Zusammenhang für die Stadt Halle?