Änderungsantrag zum Antrag zur Erhebung einer Kulturförderabgabe

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf: V/2010/08569

Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext wird ergänzt und erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der §§ 1, 2, 3 des Kommunalabgabegesetzes Sachsen-Anhalts (KAG-LSA) die Erhebung einer Kulturförderabgabe als örtliche Steuer für Übernachtungen in Halle nach Maßgabe einer dafür zu entwickelnden Satzung, wobei als Bemessungsgrundlage die pro Nacht in Beherbergungsbetrieben gemieteten Zimmer zugrunde gelegt werden. Die Abgabe beträgt für die im Stadtgebiet angesiedelten Beherbergungsbetriebe (bis 49 Zimmer) 1 Euro je Nacht und gemietetem Zimmer sowie die im Stadtgebiet angesiedelten Beherbergungsbetriebe (ab 50 Zimmer) 2 Euro je Nacht und gemietetem Zimmer.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Erhebung einer kommunalen Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Halle als örtliche Steuer zu konzipieren und dem Stadtrat schnellstmöglich, spätestens bis Juni 2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend für Leistungen und Angebote in Bereichen der kulturellen Bildung und der Kulturförderung in der Stadt Halle genutzt werden. Eine konkrete Beschlussfassung über die Verwendung trifft der Stadtrat im Rahmen der jährlichen  Haushaltsplanberatungen.

Begründung

Sowohl die aktuelle Steuerpolitik der Bundesregierung als auch die unzureichende finanzielle Ausstattung durch das Land verbunden mit der seit Jahren zunehmenden Verlagerung von Aufgaben auf die Kommune ohne ausreichende Finanzierung hat in der Stadt Halle ein erhebliches Haushaltsdefizit verursacht und somit die Gefährdung der Handlungsfähigkeit zur Folge. Weitere Kürzungen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen, sind absehbar.

Daher müssen alle Möglichkeiten der Generierung von Mehreinnahmen sorgfältig geprüft und ggf. umgesetzt werden. Einnahmen aus einer Kulturförderabgabe können dazu verwendet werden, kulturelle Angebote und Leistungen für die halleschen Bürgerinnen und Bürger zu erhalten bzw. Kürzungen abzumildern. Ein vielfältiges kulturelles Leben in Halle trägt dazu bei Gäste für einen Besuch in unserer Stadt zu animieren, so dass auch wiederum die Beherbergungsbetriebe profitieren.

Mit dem Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag soll erreicht werden, dass ein entsprechend in der Stadt Weimar realisierter Abgabensatz auch als Grundlage für eine Regelung in Halle festgelegt wird.

Status

vertagt/in Beratung

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2010/08814
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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