Anfrage zur Baugenehmigung für den Golfplatz am Hufeisensee

Der Stadtrat hat am 25.03.2015 mehrheitlich den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ (Vorlagen-Nummer VI/2014/00303) gefasst. Bereits am 27.03.2015 wurde nach Presseangaben die Baugenehmigung für die Errichtung eines Golfplatzes erteilt.

Wir fragen:

  1. Für welche konkreten baulichen Anlagen erfolgte die Baugenehmigung?
  2. Welche konkreten Auflagen erfolgten im Hinblick auf die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft?
  3. Wie und zu welchen Zeitpunkten werden beispielsweise die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zum Schutz von Zauneidechse (Nr. 6.5.2), von Feldlärche (Nr. 6.6.5), von Neuntöter und Sperbergrasmücke (Nr. 6.6.6) und Wechselkröte (Nr.6.6.9) umgesetzt, die teilweise als vorgezogene artenschutzrechtliche CEF- bzw. Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind?
  4. Inwiefern wurden konkret Artenschutzrechtliches Monitoring, ökologische Bauüberwachung und ökologische Baubegleitung in der Baugenehmigung verankert?
  5. Im Rahmen der Errichtung des Golfplatzes ist u.a. auch die Errichtung von neuen Steganlagen im Bereich des Hufeisensees vorgesehen. Wurde diesbezüglich ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren eingeleitet? Liegen diesbezüglich ggf. bereits Ergebnisse vor?
  6. In der Begründung zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird ausgeführt, dass maximal 9 Spielbahnen und darüber hinaus Übungsflächen beleuchtet werden sollen, um auch bei Dunkelheit spielen zu können. Wurde diesbezüglich ein entsprechendes Genehmigungsverfahren eingeleitet? Liegen diesbezüglich ggf. bereits Ergebnisse vor?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/00788
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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