Anfrage der Stadträtin Melanie Ranft zur Verlagerung der Zuständigkeit für das Jobcenter in den GB IV

Im Dezember 2014 übernahm Herr Kogge als Beigeordneter des Geschäftsbereiches IV den Vorsitz der Trägerversammlung des Jobcenters. Bis dahin vertrat der Beigeordnete des inzwischen aufgelösten Geschäftsbereich V Wirtschaft und Wissenschaft die Stadt in diesem Gremium. Diese engere Anbindung an den Bereich Bildung und Soziales begrüße ich ausdrücklich und gehe davon aus, dass der neuen Zuordnung konkrete Ziele des Oberbürgermeisters zugrunde liegen.

Ich frage die Stadtverwaltung:

  1. Welche Ziele verfolgt der Oberbürgermeister mit dem Wechsel der Zuständigkeit in den Geschäftsbereich IV?
  2. Welche Auswirkungen auf die inhaltliche Arbeit haben sich bisher aus dem Wechsel der Zuständigkeit in den GB IV ergeben? Findet eine veränderte Schwerpunktsetzung statt? Wenn ja, welche?

gez. Melanie Ranft
Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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