Kulturpolitik – Unberatene Zielsetzungen schwächen die Qualität der Leitlinien

Zur  Abstimmung der Beschlussvorlage „Kulturpolitische Leitlinien“ im Hauptausschuss am 19.03.2014  äußert sich Dr.  Inés Brock, Stadträtin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die kulturpolitischen Zielsetzungen, die an die Leitlinien angefügt wurden, spiegeln nicht die aufwendigen und intensiven dreieinhalbjährigen Beratungen mit vielen Expertinnen und Experten zu  kulturpolitischen Leitlinien in Halle wieder und haben zudem in wesentlichen Teilen nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. So legt beispielsweise die gewählte Nummerierung eine Priorisierung nahe, die so nicht sinnvoll ist. Die Schwerpunkte der Leitlinien – insbesondere die prominente Stellung der Bildenden Kunst sowie der Kunstvereine – bilden sich überhaupt nicht ab. Auch werden zum Teil willkürlich aus den Leitlinien herausgenommene Zitate aufgenommen – andere Ziele aber weggelassen, wie z.B. in den Bereichen Jugendkultur, bürgerschaftliches Engagement, Medienkunst, Kirchen, Baudenkmale, Bibliotheken. Ein „Weiter so…“ wie in vielen Punkten ist keine Zielsetzung.“

„Die kulturpolitischen Leitlinien an sich sind ein wichtiges und differenziertes Ergebnis eines intensiven Beratungsprozesses. Wenn sie handlungsleitend für die Stadt Halle (Saale) werden, dann ist das ein gutes Signal aus dem Stadtrat. Unfertige und willkürlich herausgezogene Zielsetzungen werden dem jedoch nicht gerecht. Für die öffentliche Wahrnehmung ist dies schädlich und einer Kulturstadt unwürdig. Ich vermute, dass einige Stadträt/innen das Thema einfach vom Tisch haben wollen, hoffe aber auf ein Umdenken in der abschließenden Beratung im Stadtrat am 26. März“ so Dr. Brock abschließend.

 

Zum Hintergrund

Eine vom Kulturausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hatte empfohlen, die vorgelegten sogenannten „kulturpolitischen Zielsetzungen“ nicht als Bestandteil der Beschlussvorlage „Kulturpolitische Leitlinien“ zu beschließen. Teilweise haben diese Zielsetzungen eine zeitlich begrenzte Gültigkeit, wie im Fall der Benennung des 2016 anstehenden Jubiläums des Stadtsingechors (Zielsetzung Nr.3) oder der Aufnahme der Franckeschen Stiftungen in die Welterbeliste der UNESCO (Zielsetzung Nr.6).

Ohne inhaltliche Beratung sind sie dennoch in der Kulturausschusssitzung am 5. März mit knapper Mehrheit für eine Beschlussfassung empfohlen worden. Vorgestern hat der Hauptausschuss bei Stimmengleichheit und einer Vielzahl an Enthaltungen eine Abtrennung der Zielsetzungen von der Beschlussvorlage abgelehnt. Eine Entscheidung ist für die Stadtratssitzung am 26. März vorgesehen.


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